TOP: Vollzug des § 21 GemHVO- Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 der Ortsgemeinde Reichenbach
Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Die Ortsgemeinde Reichenbach hat zur Zeit einen Doppelhaushalt 2023/24.
Im Anhang werden die Haushaltsmittel gegenüber den bisherigen Anordnungen dargestellt.
Ebenso wird die Investitionstätigkeit, die jeweils auf Produktebene abgebildet wird, betrachtet.
Des Weiteren werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel angezeigt.
Der Ortsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht zum 30.06.2024 Kenntnis.
TOP: Forstangelegenheiten
a) Brennholzpreis 2025
b) Abgabemenge
a) Brennholzpreis 2025
Der Brennholzmarkt hat sich im Zuge der Normalisierung der Energieholzmärkte beruhigt.
| Das Forstamt Birkenfeld schlägt folgende Preise für die Saison 2024 / 2025 vor: | |
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Die Preise der Ortsgemeinde Reichenbach sind aktuell wie folgt: | |
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.
Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.
(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)
Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass die Preise für Weichhölzer und Nadelhölzer gesenkt werden und der Preis für Laubhartholz unverändert bleibt.
Somit würden sich folgende Preise ergeben:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Die Verbandsgemeinde hat seit dem 09.08.2024 den Link zur Brennholzbestellung auf der Homepage veröffentlicht. Ebenso sind die Informationen in der Westricher Rundschau am 14.08.2024 erstmalig veröffentlicht worden; es folgt ein 2-wöchiger Rhythmus. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Reichenbach stimmt für die vorgeschlagenen Brennholzpreise für 2025.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
b.) Abgabemenge
Die Ortsgemeinde Reichenbach hat im letzten Jahr beschlossen die Abgabemenge auf 10 fm pro Haushalt zu begrenzen. Lt. Forstamt Birkenfeld sind jetzt wieder 20 fm pro Haushalt möglich.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Reichenbach stimmt für eine Begrenzung der Abgabemenge auf 20 fm pro Haushalt.
TOP: Änderung Mietvertrag Gemeindehaus
Herr Uwe Nees stellt die aktuelle Vertragslage mit dem Getränkelieferanten des Gemeindehauses dar.
Er weist darauf hin, dass die Rückzahlungen der Brauereien meist nicht die Mehrkosten eines Vertragslieferanten decken und daher eine freie Wahl des Getränkelieferanten für Mieter des Gemeindehauses sinnvoll ist.
Herr Uwe Nees lässt über eine Änderung des Mietvertrags des Gemeindehauses zur freien Wahl des Getränkelieferanten für Mieter abstimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Änderung des Mietvertrags zu.
TOP: Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus- erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Reichenbach beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.
TOP: Anschaffung eines Winterräumfahrzeuges (Traktor)
Herr Uwe Nees erläutert die Situation des Winterdienstes der letzten Jahre.
Herr Uwe Nees weist auf die Selbstständigkeit durch ein eigenes Fahrzeug für den Winterdienst und weitere Tätigkeiten hin.
Der Gemeinderat betraut Herr Uwe Nees mit der Aufgabe sich nach einem geeigneten Fahrzeug umzuschauen.
Herr Uwe Nees bietet an die Winterdiensttätigkeiten für die Gemeinde für den Winter 2024/25 zu übernehmen, solange kein Gemeindemitarbeiter für die Gemeinde gefunden wurde. Dieses Angebot nimmt der Gemeinderat an.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde für die Anschaffung einen Nachtragshaushalt benötigt.
TOP: Zustimmung zur Verlängerung der Ausbaustrecke L172 bis zur L176
Von Seiten des LBM war beabsichtigt die Landesstraße 172 im Ortsbereich von Reichenbach auf einer Länge von ca. 700 m auszubauen. Hierzu hat die Ortsgemeinde Reichenbach bereits Ihre Zustimmung erteilt. Im weiteren Verlauf der Koordinierungsgespräche wurde jedoch mit der Ortsgemeinde Übereinkunft dahingehend erzielt, die Baustrecke in südöstlicher Richtung auf insgesamt 850 m bis zur querenden L 176 zu verlängern.
Im Zuge dieser Arbeiten werden die Verbandsgemeindewerke auch die Kanal- und Wasserleitungen, einschließlich der Hausanschlüsse, erneuern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Ausbaustrecke, einschl. der Gehwege bis zur querenden L176 zu. Weiterhin stimmt der Gemeinderat der vorübergehenden und geplanten dauerhaften Inanspruchnahme gemeindeeigener Grundstücke durch den LBM zu.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die Punkte Pachtangelegenheiten und Beratung über die Haushaltsplanung 2025/2026 beraten.