| TOP 1. | Anschaffung eines Bauwagens für den Waldkindergarten |
Die ev. Kindertagesstätte Baumholder hat derzeit 90 Plätze, davon 4 für unter zweijährige Kinder und 44 Ganztagsplätze. Die räumlichen Gegebenheiten lassen eine höhere Platzzahl nicht zu. Im Gegenteil, bereits für die jetzt vorhandenen Plätze ist das Gebäude nach den neuesten pädagogischen Standards nicht mehr ausreichend.
Auf Grund dessen hat sich bereits im März 2023 die Kita mit Vertretern des Betriebsträgers, des Jugendamtes des Landkreises Birkenfeld, der Stadt Baumholder und der VGV getroffen und die Möglichkeiten einer Waldgruppe besprochen. Die Überlegungen fanden bei allen Beteiligten eine positive Rückmeldung. Auch ergab eine Abfrage bei den Eltern, dass knapp die Hälfte der Eltern/Kinder Interesse an einer Waldgruppe haben und sich das gut vorstellen können. Auch hatten bereits Kolleginnen aus dem Team an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen. Das Kitateam stellte das Projekt „Waldgruppe“ im Rahmen eines Infoabends interessierten Eltern vor.
Nunmehr beabsichtigt die Stadt Baumholder in Zusammenarbeit mit der VEKIO Idar-Oberstein eine Waldgruppe mit maximal 15 Plätzen im Bereich der Nöhringshütte zu installieren. Hierzu ist die Anschaffung eines Waldkindergartenwagens notwendig. Die Anschaffungskosten für den Waldkindergartenwagen werden auf rund 133.000,- € geschätzt. Hierzu wurde ein unverbindliches Angebot herangezogen. Hinzu kommen Kosten für den Unterbau und Anschlüsse von geschätzten 15.000,- € und somit rund 150.000,- € Gesamtkosten. Nach Auskunft der Kreisverwaltung beteiligt sich diese an den Anschaffungskosten inklusive Ausstattung mit 40 %.
Da diese Kosten sowie die einzuplanende Kreisbeteiligung nicht im Haushalt 2025 veranschlagt sind, muss dies im ersten Nachtragshaushalt 2025 erfolgen.
| - | Kein Transport durch Vekio möglich. |
| - | Eltern müssen Kinder zum Karl-Wagner-Platz bringen |
| - | Wortmeldung Yannick Simon, Fraktionssprecher SPD, nach Gespräch mit FDP Fraktion, aktueller Feldwirtschaftsweg zum Karl-Wagner-Platz sollte evtl. umgewidmet werden zu einer regulären Straße wie „Alt-Erzweiler-Straße“ bzw. ggfl. Kinder zum Weihervorplatz oder Jugendzentrum bringen. Evtl. Transport über Fahrgemeinschaften oder Bus. |
| - | Verwaltung sollte folgendes klären: |
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| a) Versicherungsabdeckung bei Transport möglich |
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| b) Umwidmung des Weges möglich zu Straße |
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| c) Anbringen eines Verkehrszeichens „Anlieger frei“ |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Baumholder beschließt, die geschätzten Kosten in Höhe von 150.000,- € sowie die geschätzte Kreisbeteiligung in Höhe von 60.000,- € für die Einrichtung einer Waldgruppe mit maximal 15 Plätzen im ersten Nachtragshaushalt 2025 aufzunehmen.
| TOP 2. | Vergabe Nachtrag Erdarbeiten Neubau katholischer Kindergarten Baumholder |
Die genehmigte Auftragssumme, einschl. aller Nachträge, beträgt 293.773,61 €.
In der 5. Abschlagsrechnung wurde bereits festgestellt, dass Massenmehrungen in zahlreichen Positionen zu erwarten ist, was in der 6.Abschlagsrechnung dann detailliert dargestellt wurde.
In der 6. Abschlagsrechnung wurde festgestellt, dass in zahlreichen Positionen die Massenansätze zu gering angesetzt waren.
Dies trifft insbesondere die Pos. 1.2.6 Bodenaushub sowie die Pos. 1.2.11 Bodeneinbau mit vom AN zu liefernden Boden. Da überschüssige bzw. nicht mehr einbaubare Aushubmassen zu entsorgen waren, wurden zusätzlich Untersuchungen des Bodens durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass ca. 1000 m³ der LAGA-Einbauklasse Z2 zuzuordnen sind und auf einer Deponie der Klasse DK0 verbracht werden müssen. Die Mehrkosten in Höhe von 57.348,43 € basieren größtenteils aus den v.g. Massenmehrungen. Aber auch im Bereich des Schotteraufbaues ergaben sich Massenmehrungen, die aber beim Erstellen der Außenanlagen eingespart werden. Insgesamt ergibt sich durch diesen Nachtrag eine aktualisierte Auftragssumme in Höhe von 351.122,04 €. Die Kostenberechnung für die Erdarbeiten lag vor der Submission bei 276.688,70 €. Unter Mitberücksichtigung der Einsparung der Hochbauarbeiten zwischen Kostenberechnung und aktueller Auftragssumme reden wir immer noch um günstigere Gesamtkosten für diese beiden Gewerke in Höhe von 191.093,96 €
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem 6. Nachtrag der Fa. Märker Bau GmbH in Höhe von 57.348,43 € zu.
Die Auftragssumme erhöht sich somit auf 351.122,04 €
| TOP 3. | Übertragung der Maßnahme "Umrüstung Flutlicht Kunstrasen auf LED" auf den VfR Baumholder 1886 e.V.; Gewährung eines Baukostenzuschusses an den Sportverein |
Die Stadt Baumholder hat in Ihrem Haushalt 2024/2025 die Maßnahme „Umrüstung Flutlicht Kunstrasen auf LED“ in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
Das Grundstück des Sportgeländes ist im Eigentum der Stadt Baumholder und wird vom VfR Baumholder 1886 e.V. bewirtschaftet.
Die Stadt beabsichtigt die Ausführung der Maßnahme auf den VfR Baumholder 1886 e.V. zu übertragen. Dieser soll die Maßnahme in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen.
Dementsprechend müsste die Maßnahme im Haushaltsplan dann in einen Baukostenzuschuss an den Sportverein in Höhe von 30.000 Euro umgewandelt werden.
Der VfR Baumholder 1886 e.V. soll einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 30.000 Euro erhalten. Im Zuwendungsbescheid soll festgehalten werden, dass diese Zuwendung zweckgebunden ist und bei nicht zweckgerechter Verwendung zurückgefordert werden kann. Der Sportverein soll der Stadt Verwendungsnachweise vorlegen.
Die Maßnahme ist in einem Nachtragshaushalt 2025 abzubilden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einen Baukostenzuschuss in Höhe von 30.000 Euro für die Maßnahme „Umrüstung Flutlicht Kunstrasen auf LED“ an den Sportverein VfR Baumholder 1886 e.V. zu gewähren.
| TOP 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) |
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus - erstmal seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Stadtrat Baumholder beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.