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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadtrat Baumholder 27.10.2025

TOP 1. Vorstellung der Baumaßnahme Hauptstraße 41 - 45 durch Herrn Dr. Schmidt-Bovendeert

Konzept Dr. Schmidt-Bovendeert Immobilien

Dr. Schmidt-Bovendeert erinnerte an die bereits vor einiger Zeit vorgestellte Planung zum Projekt Betreutes Wohnen auf den Grundstücken Hauptstraße 41–45. Vorgesehen sind 19 Wohneinheiten mit einer Größe von jeweils ca. 80 m². Die Planungsarbeiten sowie die Einreichung des Bauantrags erfolgten bereits im Jahr 2021.

Zu diesem Zeitpunkt bestanden noch Förderprogramme, welche das Projekt wirtschaftlich besonders attraktiv machten. Aufgrund der seither eingetretenen Veränderungen am Zinsmarkt sowie der erheblichen Baukostensteigerungen ist jedoch fraglich, ob die Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen realisierbar wären.

Dr. Schmidt-Bovendeert wies darauf hin, dass ohne politische Unterstützung die Wirtschaftlichkeit des Projekts stark zu hinterfragen sei. Der Stadtrat sollte daher prüfen, ob die Bauabsichten weiterverfolgt oder gegebenenfalls eine Rückabwicklung des Grundstückskaufpreises in Betracht gezogen werden sollen.

Beschluss:

Ein Beschluss wurde nicht gefasst; die Vorstellung diente der Information über den aktuellen Sachstand.

TOP 2. Forstangelegenheiten

a) Brennholzpreis 2026

a) Brennholzpreis 2025/2026

Das Forstamt Birkenfeld hat mit Schreiben vom 19.08.2025 folgende Preise für die Saison 2025 / 2026 vorgeschlagen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.

Eine Bestellung ist bis einschließlich Dienstag, den 30.09.2025 möglich.

Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.

Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:

1.)

Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.)

Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.)

Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder

Beschluss:

Die Stadt Baumholder stimmt den vorgeschlagenen Brennholzpreise für das Jahr 2026 zu.

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

TOP 3. Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Stadtrat der Stadt Baumholder befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:

Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.

Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land ggü. Arbeitgebern.

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

Einige Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass ihnen das betreffende Forderungspapier nicht vorliegt. Die Verwaltung stellte klar, dass das Dokument bereits am 29.08.2025 an alle Kommunen weitergeleitet wurde. Ursprünglich war vorgesehen, den einzelnen Gemeinden zu überlassen, das Forderungspapier eigenständig auf die Tagesordnung zu setzen.

Da jedoch nur wenige Rückmeldungen eingingen und zwischenzeitlich der Gemeinde- und Städtebund seine Unterstützung für das Forderungspapier ausgesprochen hatte, entschied die Verwaltung, entsprechende Beschlussvorlagen zentral einzustellen. Dabei ging man davon aus, dass das Forderungspapier den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bereits vorlag.

Die vorliegende Ratsvorlage stellt lediglich eine zusammenfassende Darstellung des ursprünglichen Beschlusses dar.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Baumholder schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.

Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.

TOP 4. Widmung von Gemeindestraßen der Stadt Baumholder nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.

Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung spielt dabei der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesstraßengesetzes RLP (01.04.1963) keine Rolle, da bereits nach französischem Wegerecht vergleichbare Widmungsvorschriften bestanden. Insbesondere bei älteren Ortsstraße führt dies dazu, dass entsprechend Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.

Weiterhin stellt die Rechtsprechung in formaler Hinsicht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Widmung.

Ohne jede einzelne, in den letzten Jahrzehnten erfolgte Widmung im Einzelnen zu überprüfen, können nach heutiger Sicht Verstöße gegen Formvorschriften nicht ausgeschlossen werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Achtallee“, „Albert-Schweitzer-Straße“, „Am Kallenborn“, „Am Käsacker“, „Am Rauhen Biehl“, „Auf Bacher“, „Auf Pfadsbach“, „Auf Schneeweid“, „Aulenbacher Straße“, „Ausweilerstraße“, „Badegasse“, „Bahnhofsstraße“, „Breslauer Straße“, „Danziger Straße“, „Erzweiler Straße“, „Freiherr-vom-Stein-Straße“, „Friedensstraße“, „Frohnhausener Straße“, „Gersterter Weg“, „Goethestraße“, „Grubstraße“, „Grünbacher Weg“, „Hauptstraße“, „Hinter Haselweg“, „Hinterm Turm“, „Im Adentälchen“, „Im Brühl“, „Im Burgfrieden“, „Im Gewerbegebiet“, „In der Bitz“, „In der Schwärzgrub“, „In Riebert“, „Jahnplatz“, „Kennedyallee“, „Kirchstraße“, „Korngasse“, „Lückstraße“, „Kremelstraße“, „Kuseler Straße“, „Kuselwies“, „Krankenhausweg“, „Mambächeler Straße“, „Oberstraße“, „Pfarrhausgasse“, „Pfenningstraße“, „Poststraße“, „Reichenbacher Straße“, „Ringstraße“, „Ronnenberger Weg“, „Scheergasse“, „Schuberstraße“, „Schulstraße“, „Sonnenweg“, „St. Hubertusstraße“, „Überm Weiher“, „Vor Hellert“, „Zum Adentälchen“ nachzuholen.

Beschluss:

Die Stadt Baumholder beschließt die Straßen:

Straße

Flur

Parzelle

Achtallee

11

58/7

Albert-Schweitzer-Straße

34

80/1

Am Kallenborn

17

198/33

Am Käsacker

7

218/5

Am Rauhen Biehl

19

201/23

Auf Bacher

34

81

Auf Pfadsbach

17

356/24, 356/15, 73/10, 362/33, 362/33, 48/15, 48/14, 362/32, 48/11, 46/15, 48/19

Auf Schneeweid

17

544, 535, 543/15

Aulenbacher Straße

11

246/7, 187/19

Ausweilerstraße

11

175/17, 156/10

10

107/26, 107/24, 122/3, 259/98, 107/20, 77/4

Badegasse

9

540/6

Bahnhofsstraße

10

281/53, 281/61

Breslauer Straße

34

86/3

Danziger Straße

17

334/42

Erzweiler Straße

8

349/7, 344/10

Freiherr-vom-Stein-Straße

34

85/17, 85/8, 84

19

186/18

Friedensstraße

11

39/22

Frohnhausener Straße

7

242/19

9

427/1

Gersterter Weg

19

10/56

Goethestraße

8

947/365, 244/2

Grubstraße

8

254/23

Grünbacher Weg

8

143

Hauptstraße

9

600/13

Hinter Haselweg

9

608/6

Hinterm Turm

8

172/5, 58/12

7

242/11

Im Adentälchen

18

48/2

Im Brühl

10

575/12

Im Burgfrieden

9

379/6, 408/11, 418/8, 408/10, 409/7, 406/1, 409/10, 409/8

Im Gewerbegebiet

17

549, 246/36

In der Bitz

11

216/7

10

259/87

In der Schwärzgrub

17

300/39, 300/42

34

87

In Riebert

23

11/2

Jahnplatz

7

216/5

Kennedyallee

9

194/13

Kirchstraße

9

445/14

Korngasse

9

551/4

Kremelstraße

11

163/47

Kuseler Straße

8

307/14, 322/8, 300/17, 295/8

Kuselwies

19

522/2, 540, 642, 640, 560, 645, 646, 534, 646, 648, 644, 643

Mambächeler Straße

8

360/2

23

3/3

Oberstraße

9

547/13

Pfarrhausgasse

9

446/8

Pfenningstraße

9

566/9

Poststraße

9

352/3

Reichenbacher Straße

7

1/4

9

294/2

Ringstraße

10

167/29

11

221/34, 221/18, 266/33

Ronnenberger Straße

8

401/2

Scheergasse

9

502/3

Schubertgasse

10

281/45

11

266/34

Schulstraße

9

480/8

Sonnenweg

19

36/71, 46/135, 46/39

St. Hubertusstraße

8

391/1

Überm Weiher

19

233/18, 209/7

Vor Hellert

21

652, 673, 647, 674

Zum Adentälchen

18

480/2, 481/7

gemäß § 36 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Stadt Baumholder ist.

Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan gelb gekennzeichnet.

Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht

TOP 5. Zuschussgewährung für Erneuerung Kunstrasenplatz und Tennisplatz

Der Stadtrat hat im Rahmen seiner Sitzung am 23.06.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 beschlossen. In dem Haushaltsplan 2025 wurde auch der Zuschuss an den Sportverein VfR Baumholder 1886 e. V. für die Erneuerung des Kunstrasens in Höhe von 130.000,- € und für den Neubau der Tennisplätze i. H. v. 100.000,- € festgelegt.

Die Gesamtkosten für die beiden Maßnahmen belaufen sich auf 607.500,- €.

Mit Schreiben der Kreisverwaltung Birkenfeld – Kommunalaufsicht – vom 07.07.2025 erfolgte für die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 die haushaltsrechtliche Genehmigung.

Mit Zuwendungsbescheid der ADD vom 09.10.2025 an den VfR Baumholder wurden hiervon 578.000,- € als zuwendungsfähig anerkannt und insgesamt ein Zuschuss in Höhe von 289.000,- bewilligt.

Die Beauftragung der erforderlichen Leistungen befindet sich derzeit in Vorbereitung bzw. Abstimmung. Die ersten Bestellungen sind vorgesehen, sodass Lieferungen voraussichtlich im November 2025 beginnen können.

Auf Grund dessen ist es nunmehr geboten, die zugesagten und genehmigten Zuschüsse in Höhe von 230.000,- € an den VfR Baumholder auszuzahlen.

Die Zuwendung der Stadt an den VfR Baumholder 1886 e. V. erfolgt zweckgebunden entsprechend den im städtischen Haushalt veranschlagten Maßnahmen. Der Verein ist verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis über die Mittelverwendung vorzulegen.

Sollte festgestellt werden, dass die Mittel nicht entsprechend der Intention des Stadtrates verwendet wurden, behält sich der Stadtrat das Recht vor, die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurück zu fordern.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Baumholder beschließt, in Ausführung des Haushaltsplans 2025 die Zahlung der Zuschüsse in Höhe von 230.000,- €. Für den Verwendungsnachweis sind die Rechnungen durch den VfR Baumholder für den Kunstrasen und die Tennisplätze getrennt auf zu bewahren.