| 1. | Einwohnerfragestunde |
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand zum Thema Neubaugebiet und Photovoltaik-Park.
| 2. | Forstangelegenheiten - Brennholzpreis 2026 |
- Brennholzpreis 2025/2026
Das Forstamt Birkenfeld hat mit Schreiben vom 19.08.2025 folgende Preise für die Saison 2025 / 2026 vorgeschlagen:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.
Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:
1.) Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)
2.) Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“
3.) Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rohrbach stimmt den vorgeschlagenen Brennholzpreise für das Jahr 2026 zu.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| 3. | Widmung von Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Rohrbach nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) |
Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.
Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung spielt dabei der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesstraßengesetzes RLP (01.04.1963) keine Rolle, da bereits nach französischem Wegerecht vergleichbare Widmungsvorschriften bestanden. Insbesondere bei älteren Ortsstraße führt dies dazu, dass entsprechend Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.
Weiterhin stellt die Rechtsprechung in formaler Hinsicht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Widmung.
Ohne jede einzelne, in den letzten Jahrzehnten erfolgte Widmung im Einzelnen zu überprüfen, können nach heutiger Sicht Verstöße gegen Formvorschriften nicht ausgeschlossen werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Freisener Straße“, „Hauptstraße“, „Heidestraße“, „Schulstraße“, „Zum langen Strang“ nachzuholen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt die Straßen:
| Straße | Flur | Parzelle |
| Freisener Straße | 2 | 212/1, 112 |
| Hauptstraße | 1 | 137/2 |
| 2 | 209/1 |
| 3 | 72/3 |
| Heidestraße | 1 | Teilfäche v.106/17 |
| 2 | 213/2 |
| Schulstraße | 1 | 1/35 |
| 2 | 202/3 |
| Zum langen Strang | 2 | 203/3 |
gemäß § 36 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Rohrbach ist.
Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan gelb und rot gekennzeichnet.
Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht
| 4. | Neubau Außentreppe Kindergarten Rückweiler |
Die Außentreppe am Kindergarten in Rückweiler befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Aus diesem Grund soll die bestehende Treppe abgebrochen und durch eine neue ersetzt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu eine Submission durchgeführt, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Jahn GmbH, Dienstweiler abgegeben. Der entsprechend benötigte Handlauf wurde von der Firma Götten, Rückweiler angeboten.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag nach § 54 VwVfG zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und den Ortsgemeinden Berglangenbach, Hahnweiler, Leitzweiler, Rohrbach und Rückweiler regelt, dass für Investitionen über 10.000 € das Einvernehmen der beteiligten Ortsgemeinden herzustellen ist. Dieses Einvernehmen wurde in der Sitzung am 25.09.2025 hergestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung festgelegt, dass die Kosten der Treppe über Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden abzurechnen sind.
Die Investitionskostenzuschüsse werden gemäß § 2 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 08.06.2022 aufgeteilt und im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Für die Ortsgemeinde Rohrbach ergibt sich hierbei ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 4.529,89 €.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erneuerung der Außentreppe am Kindergarten Rückweiler wird an die Firma Jahn GmbH, Dienstweiler vergeben. Gleichzeitig wird zur Erneuerung des Handlaufs der Auftrag an die Firma Götten, Rückweiler, vergeben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag. (Anteil der Ortsgemeinde Rohrbach 4.529,89 Euro).
| 5. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
Der aktuelle Stromliefervertrag läuft zum Ende des Jahres aus, weshalb zum 01.01.2025 ein neuer Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung geschlossen werden muss. Hierzu hat die OIE AG den Ortsgemeinden ein Angebot unterbreitet, das bis zum 02.10.2025 befristet ist. Das neue Angebot entspricht einer Ersparnis von 33,33 % für den Grundpreis und 31,7 % für den Arbeitspreis. Aufgrund der Dringlichkeit wird der Auftrag im Zuge einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO erteilt.
Die Entscheidung war im Vorfeld von der Ortsbürgermeisterin Frau Niegisch und den beiden Beigeordneten Ignatius Forster und Ingo Krummenauer unterschrieben worden.