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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heimbach für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge

1.062.617 €

+ 194.700 €

1.257.317 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

1.181.860 €

+ 41.500 €

1.223.360 €

der Jahresergebnis

- 119.243 €

+ 153.200 €

33.957 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der

ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

- 18.801 €

+ 153.200 €

+ 134.399 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

0 €

+ 5.000 €

+ 5.000 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

220.000 €

+ 30.000 €

250.000 €

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

- 220.000 €

- 25.000 €

- 245.000 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

(= Finanzmittelfehlbetrag)

- 238.801 €

+ 128.200 €

- 110.601 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und § 3

Verpflichtungsermächtigungen bleiben unverändert

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden bleiben wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A 300 v.H.

-

Grundsteuer B 385 v.H.

-

Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Steuersätze für die Hundesteuer werden in der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde festgesetzt.

§ 5

Gebühren und Beiträge bleibt unverändert

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2020 betrug  — 1.893.812,88 €.

§§ 7

(Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen), 8 (Wertgrenze für Investitionen), 9 (Zweckbindung und Deckungsfähigkeit) bleiben unverändert

Heimbach, den 29.11.2022
Jürgen Saar, Ortsbürgermeister