Der Ortsgemeinderat Berschweiler hat die Feststellung der nachfolgend aufgeführten geprüften Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Berschweiler beschlossen und dem Ortsbürgermeister und den jeweiligen Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder für das jeweilige Haushaltsjahr die Entlastung erteilt:
Am 28.11.2018 die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie 2017 die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2017.
Am 3.12.2019 die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2018.
Am 21.12.2021 die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister und dem 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2019.
Am 3.2.2022 die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister und dem 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020.
Am 3.11.2022 die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister und dem 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2021.
Die vorgenannten Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten liegen in der Zeit vom 08. Dezember 2022 bis einschließlich 16. Dezember 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.