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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Rückweiler

In der Ortsgemeinde Rückweiler werden die Gemeindestraßen („Am Höhwald“, „Berglangenbacher Straße“, „Bergstraße“, „Flurstraße“, „Freisener Straße“, „Friedhofstraße“, „Mittelstraße“, „Schulstraße“) gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Betroffen sind folgende Flurstücke:

Straße

Flur

Parzelle

Am Höhwald

2

220/1, Teilfläche von 206/1

Berglangenbacher Straße

2

185/27, 205/6, Teilfläche von 207/7

Bergstraße

2

76/2

Flurstraße

2

185/50

Freisener Straße

2

Teilfläche von 200/1

Friedhofstraße

2

198/2

Mittelstraße

2

130/1, 202/18, 203/14

Schulstraße

2

80/1

Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Rückweiler ist.