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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Ortsgemeinderates Berglangenbach am 04.11.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1. Einwohnerfragestunde

Anfrage aus der Gemeinde, ob noch Spielgeräte für den Spielplatz geplant seien und angeschafft werden. Hier verwies der Ortsbürgermeister auf einen späteren Tagesordnungspunkt, erwähnte aber, dass finanziellen Mittel noch da wären für weitere Anschaffungen.

TOP 2. Forstangelegenheiten

- Brennholzpreis 2026

Das Forstamt Birkenfeld hat mit Schreiben vom 19.08.2025 folgende Preise für die Saison 2025 / 2026 vorgeschlagen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche,

Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.

Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.

Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:

1.)

Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.)

Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.)

Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Berglangenbach stimmt den vorgeschlagenen Brennholzpreise für das Jahr 2026 zu.

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

TOP 3. Friedhofsangelegenheiten

a) 1. Änderung der Friedhofssatzung

b) 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Ortsgemeinde Berglangenbach möchte den Bürgern eine weitere Bestattungsmöglichkeit anbieten. Man kann zu den bisherigen angebotenen Bestattungsformen ein Urnenreihengrab mit Platz für zwei Urnen erwerben. Aufgrund dieser Erweiterung der Bestattungsform muss hier die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Der Entwurf liegt mit der Einladung für die Ratsmitglieder bei.

Beschluss:

a)

Der Ortsgemeinderat Berglangenbach beschließt die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung wie im Entwurf dargestellt und wie sie sich aus der Anlage zur Niederschrift ergibt.

b)

Der Ortsgemeinderat Berglangenbach beschließt die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wie im Entwurf dargestellt und wie sie sich aus der Anlage zur Niederschrift ergibt.

TOP 4. Straßenangelegenheiten

Bei der Hofsanierung eines Anliegers im „Heckweg“ sollen auch die Bordsteine und die Straßenrinne erneuert werden.

Da die Ortsgemeinde sich an den Kosten beteiligen soll wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung eine Kostenermittlung erstellt.

Diese Berechnung ergab einen Anteil für die Ortsgemeinde in Höhe von ca. 1.200,00 Euro.

Nach kurzer Beratung bittet der Gemeinderat, dass man allgemein festlegt wie bei solchen Vorgängen zukünftig verfahren werden soll.

TOP 5. Beschluss der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Berglangenbach

Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Der Punkt soll in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werden.“

TOP 6. Beschluss des Gemeindeanteils (§ 5 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Berglangenbach)

Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Der Punkt soll in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werden.“

TOP 7. Widmung von Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Berglangenbach nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Der Punkt soll in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werden.“

TOP 8. Neubau Außentreppe Kindergarten Rückweiler

Die Außentreppe am Kindergarten in Rückweiler befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Aus diesem Grund soll die bestehende Treppe abgebrochen und durch eine neue ersetzt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu eine Submission durchgeführt, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Jahn GmbH, Dienstweiler abgegeben. Der entsprechend benötigte Handlauf wurde von der Firma Götten, Rückweiler angeboten.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag nach § 54 VwVfG zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und den Ortsgemeinden Berglangenbach, Hahnweiler, Leitzweiler, Rohrbach und Rückweiler regelt, dass für Investitionen über 10.000 € das Einvernehmen der beteiligten Ortsgemeinden herzustellen sind. Dieses Einvernehmen wurde in der Sitzung am 25.09.2025 hergestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung festgelegt, dass die Kosten der Treppe über Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden abzurechnen sind.

Die Investitionskostenzuschüsse werden gemäß § 2 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 08.06.2022 aufgeteilt und im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Für die Ortsgemeinde Berglangenbach ergibt sich hierbei ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 11.984,11 €.

Beschluss:

Der Auftrag zur Erneuerung der Außentreppe am Kindergarten Rückweiler wird an die Firma Jahn GmbH, Dienstweiler vergeben. Gleichzeitig wird zur Erneuerung des Handlaufs der Auftrag an die Firma Götten, Rückweiler vergeben.

Die Finanzierung erfolgt über die Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag. (Anteil der Ortsgemeinde Berglangenbach 11.984,11 Euro).

TOP 9. Instandsetzungsarbeiten an der Markthalle

Die Stirnseite der Markthalle muss innen und außen repariert werden. Der ortsansässige Dachdecker war ebenfalls im Raum anwesend. Der Gemeinderat muss sich für ein Material entscheiden, dann könne er ein Angebot machen.

TOP 10. Zuwendung an den Obst- und Gartenbauverein e.V.

Der Obst -und Gartenbauverein Berglangenbach hat schon vor einiger Zeit den Antrag auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Obst- und Gartenbauverein e.V. eine Zuwendung in Höhe von 360,00 Euro zu gewähren.

TOP 11. Erweiterung Zaunanlage neuer Spielplatz Berglangenbach

Die Ortsgemeinde Berglangenbach möchte die Zaunanlage am neuen Spielplatz erweitern.

Es liegt ein Angebot der Firma Tiwa Bau aus Landstuhl, die bereits den 1. Abschnitt des Zauns hergestellt hat vor.

Zur Teilfreigabe des Spielplatzes sollte der Zaun fertig gestellt sein.

Beschluss:

Die Firma TiWa Bau erhält den Auftrag zur Erweiterung der Zaunanlage.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.