Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen haben wir der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 205 (Frau Schmitt), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Zweckverband zur Einsichtnahme öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich des Gebietes des Zweckverbandes haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an j-schmitt@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Zweckverband wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.