Seit der Corona-Pandemie haben wir „kein Geld gesperrt“, wenn Sie ohne wichtigen Grund zum Beispiel nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind. Ab Januar 2023 sind Leistungsminderungen bei Meldeversäumnissen oder sonstigen Pflichtverletzungen möglich.
Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Die Beschäftigten des Jobcenters stehen Ihnen für Fragen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Rufnummern 06781 - 56850 oder 06782 - 99300 gerne zur Verfügung.
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