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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder

A. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Reichenbacher Höfe“ der Ortsgemeinden Reichenbach und Heimbach beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Betriebsgelände der Fa. André Dunkel, Land-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder dort Flächen für die Landwirtschaft und Grünland und teilweise Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Somit widerspricht der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund soll für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert werden.

Der genaue Geltungsbereich der gemarkungsübergreifenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Gemarkungen Reichenbach und Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Lageplan und Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Reichenbacher Höhe“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit von Donnerstag, den 09.02.2023 bis einschließlich Freitag, den 10.03.2023, während der allgemeinen Dienststunden, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de, elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt.

Baumholder, den 23.01.2023
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister