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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan 2023 / 2024 der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte Verbandsgemeinde Baumholder“

Es wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2023 / 2024 der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte Verbandsgemeinde Baumholder“ in der Zeit von 01. bis einschließlich 09. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro – Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegt, § 33 EigAnVO.

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Baumholder, 31. Januar 2024
Gez. Christoph Donie
Vorstand der AöR