Der Stadtrat von Baumholder hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und §6 Abs 1 Bestattungsgesetz (BestG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 15 Abs. 1 wird durch den Buchst. e) ergänzt und erhält folgende Neufassung:
| (1) | Aschen dürfen beigesetzt werden |
| a) | in Urnenreihengrabstätten eine Asche, |
| b) | in Urnenwahlgrabstätten bis zu zwei Aschen, |
| c) | in Reihengrabstätten eine Asche, |
| d) | in Wahlgrabstätten bis zu zwei Aschen, |
| e) | in Wahlgrabstätten bis zu vier Aschen, sofern keine Erdbeisetzung erfolgt. |
Artikel 2
Die übrigen Bestimmungen der Friedhofssatzung bleiben unberührt.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: