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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Baumholder

Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Baumholder vom 07.10.2025

Der Stadtrat von Baumholder hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und §6 Abs 1 Bestattungsgesetz (BestG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 15 Abs. 1 wird durch den Buchst. e) ergänzt und erhält folgende Neufassung:

(1)

Aschen dürfen beigesetzt werden

a)

in Urnenreihengrabstätten eine Asche,

b)

in Urnenwahlgrabstätten bis zu zwei Aschen,

c)

in Reihengrabstätten eine Asche,

d)

in Wahlgrabstätten bis zu zwei Aschen,

e)

in Wahlgrabstätten bis zu vier Aschen, sofern keine Erdbeisetzung erfolgt.

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen der Friedhofssatzung bleiben unberührt.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Baumholder, den 07.10.2024
Günther Jung
Stadtbürgermeister