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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Baumholder

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Baumholder vom 07.10.2024

Die Stadt Baumholder hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 1, §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 24.04.2023 wird wie folgt geändert:

I.

Reihengrabstätten wird ergänzt:

5.

Überlassung einer anonymen Grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 einschließlich der Pflege für die Dauer der Ruhezeit  —  700,00 €

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung bleiben unberührt.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Baumholder, den 07.10.2024
Günther Jung
Stadtbürgermeister