Die Stadt Baumholder hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 1, §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 24.04.2023 wird wie folgt geändert:
| I. | Reihengrabstätten wird ergänzt: |
| 5. | Überlassung einer anonymen Grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 einschließlich der Pflege für die Dauer der Ruhezeit — 700,00 € |
Artikel 2
Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung bleiben unberührt.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: