Der Ortsgemeinderat Mettweiler hat in seiner Sitzung am 22.01.2026 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie ihn vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 29. Januar bis einschließlich 06.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Zimmer Nr. 206, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.