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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 5/2026
Heimbach
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Heimbach 11.12.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Annahme von Spenden

Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:

a)

Zuwendung in Höhe von 250 € vom 12.11.2025 der Kreisparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Seniorenfeier 2025, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Heimbach die vorgenannten Geldzuwendungen an.

TOP 2.

Neubau Kita Heimbach, Bekanntgabe Eilentscheidung

Es gab zwei Eilentscheidungen, die getroffen werden mussten:

1) Bahnhof wegen Gewässergutachten. Hierfür wurde auch ein Förderantrag gestellt.

2) Neubau Kita wegen Belastungen im Boden. Das Gutachten ist derzeit noch in Arbeit bei der Verwaltung. Eine Rückmeldung sollte in der zweiten Dezemberwoche erfolgen, leider hat man hier noch nichts gehört.

Die Mitglieder des OG-Rats nehmen die Eilentscheidungen zur Kenntnis.

TOP 3.

Neubau Kita Heimbach, Vergabe Nachtrag Fa. Budau Baustillstand

Bei der Bodenanalyse für den Neubau Kita Heimbach wurden Schadstoffe gefunden. Hierzu sind weitere Untersuchungen notwendig. Diese werden im Moment durchgeführt. Aus diesem Grund kann die Fa. Budau ihre Arbeiten für den Rohbau nicht ausführen. Für diesen Stillstand hat die Fa. Budau ein entsprechendes Nachtragsangebot eingereicht (Stillstand bis Anfang Januar 2026). Der Nachtrag wurde durch das bauleitende Architekturbüro Werle geprüft und ergibt eine Summe in Höhe von 54.666,46 €.

Beschluss:

Der Nachtrag zum Baustillstand am Neubau Kita Heimbach der Fa. Budau wird beschlossen.

TOP 4.

Widmung von Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Heimbach nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.

Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung spielt dabei der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesstraßengesetzes RLP (01.04.1963) keine Rolle, da bereits nach französischem Wegerecht vergleichbare Widmungsvorschriften bestanden. Insbesondere bei älteren Ortsstraße führt dies dazu, dass entsprechend Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.

Weiterhin stellt die Rechtsprechung in formaler Hinsicht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Widmung.

Ohne jede einzelne, in den letzten Jahrzehnten erfolgte Widmung im Einzelnen zu überprüfen, können nach heutiger Sicht Verstöße gegen Formvorschriften nicht ausgeschlossen werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Am Hahnenhübel“, „Am Ringelberg“, „Auf Kiefern“, „Auf Krämel“, „Berliner Weg“, „Bornhellweg“, „Eichenweg“, „Glückaufstraße“, „Hauptstraße“, „Hofweg“, „Hohlweg“, „Hübelweg“, „Im Eck“, „Im Krämelsroth“, „In der Au“, „In der Hohl“, „An der Ihlsbach“ „In der Seiters“, „In der Treibe“, „Kiefersheck“, „Unnerstraße“, „Unter dem Hohlweg“ nachzuholen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Heimbach beschließt die Straßen:

gemäß § 36 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Heimbach ist.

Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan gelb gekennzeichnet.

Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht

TOP 5.

Anfrage zur Planung einer PV-Anlage

Ein Großteil der Fläche auf dem „Flur“ zwischen Heimbach und Berglangenbach ist für die Firma GP Joule interessant, um dort eine PV-Anlage zu installieren. Zur nächsten Gemeinderatsitzung soll die Firma eingeladen werden, um das Vorhaben vorzustellen.

TOP 6.

Standortfestlegung für den Defibrillator

Es wird darüber gesprochen, wo der Defibrillator im Ort aufgehängt werden soll. Da es bereits einen am Gemeindehaus und einen in der Besenbinderhalle gibt, würde sich das Sportheim gut anbieten. Der Defibrillator in der Halle befindet sich jedoch im Inneren des Gebäudes. Dieser soll an der Außenwand des Gebäudes angebracht werden. Dann wären drei zentrale Orte im Dorf abgedeckt: Besenbinderhalle, Sportplatz und Gemeindehaus.

Für den neuen Haushalt soll außerdem ein Defibrillator für den Friedhof aufgenommen werden.