Für die Jahresendabrechnung 2022 wurde der Ablesezeitraum vom 15.12.2022 bis 31.12.2022 bestimmt.
Wir bitten unsere Kunden, Ihre Wasserzähler selbst abzulesen und uns den Stand mitzuteilenHierzu verschicken wir entsprechende Briefe, welche mit einer Postkarte versehen sind. Diese Karte kann portofrei an uns zurückgeschickt werden. Die Übermittlung der Ablesung per Fax ist natürlich auch möglich. Um die übermittelten Daten zuordnen zu können, bitten wir die auf der Karte angegebenen Daten (Name und Anschrift, Kunden-Nummer, Abnahmestelle, Zähler-Nummer und Zählerstand alt und neu) unbedingt mitzuteilen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Daten per Internet zu übermitteln. Nach Eingabe der Internetadresse (www.vgv-baumholder.de) können Sie mit der im Schreiben angegebenen Zugangsnummer Ihre Zählerdaten eingeben. Wer über die technische Möglichkeit verfügt, den QR-Code im Schreiben zu scannen, gelangt direkt zum Anmeldeportal. Außerdem sind wir wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.: 06783/81-53 -Frau Renz- Fax: 06783/ 81-50
Wassermengen, die nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden, bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt, wenn der Gebührenschuldner dies bis zum 15.01.2023 beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachweist. Verspätet eingehende Anträge dürfen bei der Jahresendabrechnung 2022 nicht mehr berücksichtigt werden.
Als Nachweis gelten:
| a. | die Messung über einen geeichten Zähler; |
| b. | Gutachten, die eine zuverlässige Schätzung der Wasser-bzw. Schmutzwassermenge ermöglichen; |
| c. | Anträge auf Pauschalabzug bei Viehhaltung. |
Für diese Anträge sind Vordrucke bei unserer Dienststelle erhältlich.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mithilfe.