TOP 1. Vorstellung des Projekts "Gemeindeschwester Plus"
Die Fraktion der FWG Westrich VG Baumholder hat einen Antrag auf Einführung des Projekts „Gemeindeschwester Plus“ gestellt und darin die Notwendigkeit erläutert (wurde zur Sitzung VG-Rat am 02.03.2023 mitversendet). Ferner hat die FWG Westrich VG Baumholder darum gebeten, dass die Gemeindeschwester Plus, Frau Lang von der VG Herrstein-Rhaunen, das Thema dem Verbandsgemeinderat näherbringt und evtl. Fragen beantwortet.
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 beschlossen, dass die Gemeindeschwester plus der VG Herrstein-Rhaunen zur Vorstellung des Projekts „Gemeindeschwester Plus“ eingeladen werden soll.
Frau Lang berichtet über ihre Tätigkeit in der VG Herrstein-Rhaunen und die bisher gemachten Erfahrungen.
Sie stand für Fragen aus dem VG-Rat zur Verfügung.
TOP 2. Freiflächen-PV-Anlagen aus Sicht der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Der leitende Planer der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Herr Alexander Krämer, informierte den Rat über den aktuellen Überlegungen der Planungsgemeinschaft in Sachen Freiflächen-PV-Anlagen.
Er berichtete anhand einer Präsentation über die Ergebnisse einer Potentialanalyse und stand dem Rat für Fragen zur Verfügung
Die Präsentation von Herrn Krämer ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Rat herrschte die Meinung vor, dass ein Steuerungskonzept für Freiflächen-PV-Anlage sinnvoll wäre.
TOP 3. Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung
a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastungserteilung
Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates übersandt. Weiterhin wurden die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 notwendigen Unterlagen durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September d.J. die Unterlagen zur Jahresrechnung geprüft, Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Er hat daher mehrheitlich vorgeschlagen die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Verbandsgemeinderat:
| 1. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gem. § 100 GemO genehmigt. |
| 2. | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Verbandsgemeinde Baumholder wird gem. § 114 Abs 1 Satz 1 GemO festgestellt. |
| 3. | Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2021 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs 1 Satz 2 GemO für das Jahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der VG Baumholder "Solarpark L348"
- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfes
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung, Beteiligung der TÖB und Nachbargemeinden
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 22.06.2023 bis 24.07.2023 statt. Im Anschreiben vom 14.06.2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Verbandsgemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Der Verbandsgemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht.
Ferner beschließt der Verbandsgemeinderat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“ mit zugehöriger Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.