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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des vorhabenbezogener Bebauungsplanes mit Vorhaben- Und Erschliessungsplan „Solarpark L 348“ in der Verbandsgemeinde Baumholder, Ortsgemeinde Berschweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“ beschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie und Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten und den bestehenden Windpark „Berschweiler“ zu sichern.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.vgv-baumholder.de unter folgendem Pfad: Startseite, Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Baumholder, den 07.12.2023

gez. Alsfasser
Bernd Alsfasser
-Bürgermeister-