im Bereich des vorhabenbezogener Bebauungsplanes mit Vorhaben- Und Erschliessungsplan „Solarpark L 348“ in der Verbandsgemeinde Baumholder, Ortsgemeinde Berschweiler
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“ beschlossen.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie und Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten und den bestehenden Windpark „Berschweiler“ zu sichern.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
- der Umweltbericht wurde fertiggestellt
- Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.vgv-baumholder.de unter folgendem Pfad: Startseite, Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | - Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; mittlerer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Ersatz der Acker- durch Grünlandbewirtschaftung, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
- Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen
- Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, Kaltluftabflüsse in Richtung Mettholz-, Berzenhellerbach und Berschweiler, kein relevanter lufthygienischer Ausgleichsbedarf; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas.
- Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Feldlerche) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und Einsaatgrünland geringer Maturität troffen; Aussparung randlicher Gehölze; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da Umwidmung in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine n. § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; externer Ausgleich zur Kompensation des Brutraumverlustes bzw. -einschränkung der Feldlerche (CEF-Maßnahme)
- Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: aufgrund der Topographie lediglich Einsehbarkeit aus östlicher Richtung, Sichtverbindungen zu dem 6.5 km entfernten Baumholder unerheblich, da nur ein Teil der Modultische sichtbar und aufgrund der großen Entfernung sowie der dominierenden Fernwirkung der bestehenden Windparks
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; vorgeschichtliches Hügelgräberfeld östlich des Geltungsbereiches erfordert jedoch geophysikalische Prospektion im Vorfeld der Bauarbeiten; Waldabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG bzw. gem. Hinweisen zur Anwendung der Vollzugshinweise zur rheinland-pfälzischen „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünflächen in benachteiligten Gebieten“ werden eingehalten bzw. es wird eine Haftungsfreistellung vereinbart
- Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zur Anlage
- Schutzgebiete: Schutzgebiet n. BNatSchG und WHG/LWG nicht betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 1,4 km entfernt liegenden NATURA 2000-Gebietes „Hellerberg bei Freisen“ und des NATURA 2000-Gebietes „Baumholder und Preußische Berge“ in ca. 2,5 km Entfernung
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| 7 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Blendwirkung, Starkregenvorsorge, Waldabstand, Bodendenkmal, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. - Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 9 - Untere Naturschutzbehörde: Vorlage des ausgearbeiteten Umweltberichtes im weiteren Verfahren inkl. Artenschutzfachbeitrag und Biotoptypenkartierung
- LBM: Ausschluss von Blendwirkungen auf den fließenden Verkehr der L 348; Niederschlagswasserabfluss nicht in Straßenentwässerung einleiten
- LWK RP: keine Bedenken; Hinweise für den Fall einer Beweidung der Solarparkfläche; Ablehnung von externem Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen, der jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist (Feldlerche); Einschränkung der ackerbaulichen Bewirtschaftung ist hier marginal
- SGD Nord: Starkregenvorsorgemaßnahmen (Überprüfung der Abflussbahnen vor Ort, kontrollierte Abfluss)
- MUKMAV Saarland, Oberste Forstbehörde: Einhaltung der Forstabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG
- Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V.: Zustimmung nur im Fall einer „Biodiversitätsnutzung“ (d.h. möglichen Zweitnutzung), die gem. B-Plan grundsätzlich möglich ist (Mahd, Beweidung)
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz: Hinweis auf vorgeschichtliches Hügelgräberfeld und Erfordernis einer geophysikalischen Prospektion im Vorfeld der Bauarbeiten
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Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Baumholder, den 07.12.2023
gez. Alsfasser
Bernd Alsfasser
-Bürgermeister-