| TOP 1. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
a) Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.
Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten.
Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortsgemeinde Ruschberg erstellt.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 111 auszutauschenden Leuchten (100 LED, 11 Retrofit) auf 60.546,14 €. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%.
Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich ca. 28.473 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparungssumme von ca. 9.965,- € jährlich entspricht.
Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.
Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist.
Für die Ortsgemeinde Ruschberg bedeutet dies eine Fördersumme von 23.740 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.
b) Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 100 der neuen LED-Leuchten verbauen zu lassen, zu einem Preis von 40,52 € je Leuchte netto, was zusätzliche Kosten in Höhe von 4.052 € netto, 4.821,88 € brutto bedeuten würden.
Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtenelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud.
Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.
Soweit die Sachverhaltsschilderung der Verwaltung.
Im Vorfeld der Beratung war der Rat umfassend mit Angebot der OIE und dem BV der Verwaltung informiert worden.
Nach kurzer Beratung und Beantwortung technischer Fragen durch Herrn Schmidt wurde vom Vorsitzendem folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Die Ortsgemeinde beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit den Gesamtkosten in Höhe von 60.546,14 Euro (abzüglich 10% Rabatt der OIE und abzüglich der KIPKI Mittel). Dadurch verbleiben für die Gemeinde Ruschberg 30.769,53 € brutto.
Im Gesamtpreis 60.546,14 € ist die Ausstattung von 100 Leuchten in der Ortslage mit Zhaga-Schnittstellen (4.821,88 €) enthalten, sowie die Umrüstung von 11 Leuchten im Gewerbegebiet mit „Retrofit LED 24W-Komponenten“.
Die Finanzierung erfolgt i.R. eines Nachtragshaushaltes.
| TOP 2. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 a) Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemO b) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 |
Hier lagen dem Rat der komplette Haushaltsplan und die Satzung zur Beratung vor.
Die Ortsgemeinde Ruschberg beabsichtigt die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind keine Mittel für die Umrüstung veranschlagt. Daher ist es erforderlich eine Nachtragshaushaltssatzung und einen Nachtragshaushaltsplan zu beschließen.
Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurden aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Mittel beantragt und auch bereits bewilligt.
Danach wurden zusätzliche Investitionen in Höhe von 53.700 EURO veranschlagt. Die vom Land bewilligte Zuwendung wurde in Höhe von 23.700 EURO veranschlagt.
Weiterhin wurde der Planansatz der Grabnutzungsentgelte gestrichen.
Daraus ergibt sich dann ein Bedarf an Investitionskrediten in Höhe von 86.500 EUR.
Im Vorbericht werden die Änderungen der Ansätze aufgezeigt und erläutert.
Eine Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2024 darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen.
Der Entwurf wurde nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.
Nach kurzer Aussprache und Beantwortung von Fragen durch Frau Schmitt wurde vom Vorsitzenden folgender Beschlussvorschlag vorgetragen:
a) Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem.
§ 97 Abs. 1 GemO.
Es gab keine Vorschläge der Einwohner.
b) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Da das Angebot der OIE für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nochmals geändert wurde, wurde dem Ortsgemeinderat in der Sitzung ein dahingehend angepasster Haushaltsplanentwurf vorlegt.
Danach wurden für die Umrüstung LED Investitionskosten in Höhe von 54.495 Euro veranschlagt und KIPKI Mittel in Höhe von 23.740 Euro. Es besteht ein Kreditbedarf in Höhe von 87.255 Euro.
Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Ruschberg für das Haushaltsjahr 2024 wurden angenommen.