Öffentlicher Teil
TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
TOP 3. Neubau Dorfgemeinschaftshaus Leitzweiler und Umfeldgestaltung
a) Umfeldgestaltung
b) Aktueller Sachstand
c) Vergabeangelegenheiten
a) Umfeldgestaltung DGH Leitzweiler – Vergabeangelegenheiten
Frau Senn vom Planungsbüros WSW & Partner stellt den aktuellen Entwurf der Umfeldgestaltung und die Kostenrechnung vor. Sie beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.
Sachverhalt:
Das Büro WSW & Partner GmbH / Kaiserslautern ist mit der Ausführungsplanung (LPH 5-9 HOAI) zur Umfeldgestaltung nach Neubau des DGH („2. BA“) beauftragt.
Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich – in Abstimmung mit der Ortsgemeinde - zweckmäßige Änderungen ergeben, welche größtenteils erst nach vorhandenem Neubau des DGH, dessen tatsächlicher Höhenlage und der erforderlichen Verlegung der Bachverrohrung (im hinteren Teil) erkennbar wurden, weshalb auch eine Neu-Vermessung im Sept. 25 durchgeführt werden musste. Am 13.12.25 wurde v. Büro WSW das Ergebnis der Ausführungsplanung in Form der Pläne, der Ausschreibungsunterlagen und insbes. in Form des bepreisten Leistungsverzeichnisses (bepreistes LV) vorgelegt. Demnach beläuft sich der Auftragswert auf ca. rd. 321,- T € brutto. Im DE-Antrag vorgesehen waren dafür ca. rd. 286,- T €. Sollte die folgende öffentliche Ausschreibung kein wesentlich günstigeres Angebot ergeben, geht es hier um Mehrkosten in Höhe von ca. rd. 35,- T € brutto. Um hier eine bessere Ausgangslage zu haben, wird empfohlen die Ausschreibung nicht mit zu geringen Fristen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung sollte sinnvoll erst Ende dieses Jahres (49. od. 50. KW) erfolgen. Des Weiteren sollte bei der Abgabefrist der Angebote berücksichtigt werden, dass geeignete Tiefbau- & GaLa-Bau-Unternehmen traditionell im Jan. Betriebsurlaub einlegen. Die Submission sollte somit auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vor Anfang Feb. 26 erfolgen. Der tatsächliche Baubeginn seitens eines Unternehmens sollte dann im März 2026 erfolgen können.
Beschluss:
Der Veröffentlichung der Ausschreibung zur Umfeldgestaltung DGH in Höhe der o. g. voraussichtlichen Kosten gem. bepreistem LV v. Büro WSW (ca. rd. 321,- T € brutto) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten noch in 2025 die Ausschreibung zu veröffentlichen, jedoch mit angemessener Abgabefrist (Ende Jan. 2026), s. d. die Hoffnung besteht auf Eingang v. günstigen Angeboten. Die Verwaltung wird somit gleichzeitig darum gebeten, eine Verlängerung der Bau-Beginns-Frist über die übergeordneten DE-Behörden um 2 Monate bis zum 28.02.2026 zu beantragen.
b. Aktueller Sachstand
Der Ortsbürgermeister erläutert den aktuellen Sachstand beim Neubau und stellt den weiteren Zeitplan vor.
c. Vergabeangelegenheiten
Keine Beschlüsse notwendig.
TOP 4. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
a) OIE AG: Stromlieferung Straßenbeleuchtung
b) Dorfgemeinschaftshaus: Auftragsvergabe Bodenbelag
a) OIE AG: Stromlieferung Straßenbeleuchtung
Eilentscheidung zum Stromliefervertrag Straßenbeleuchtung für die Lieferstellen gem. Anlage „Lieferstellen“ der OIE AG, Idar-Oberstein vom 01.10.2025.
Der aktuelle Stromliefervertrag läuft zum Ende des Jahres aus, weshalb zum 01.01.2026 eine neuer Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung geschlossen werden muss. Hierzu hat die OIE AG aus Idar-Oberstein den Ortsgemeinden ein Angebot unterbreitet. Das Angebotsschreiben
wurde den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Vertragspreise:
Grundpreis/Zähler: 90,00 €/Jahr (7,50 €/Monat) Arbeitspreis: 15,30 ct/kWh.
Angebot Vertragspreise:
Grundpreis/Zähler: 60,00 €/Jahr (5,00 €/Monat) Arbeitspreis: 10,45 ct/kWh.
Das entspricht einer Ersparnis von 33,33% für den Grundpreis und 31,7 % für den Arbeitspreis.
Da das Angebot der OIE bis 02.10.2025, 13:00 Uhr befristet war, ergab sich eine entsprechende Dringlichkeit bei der Auftragsvergabe.
Auf Grund der Dringlichkeit bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Ortsgemeinde Leitzweiler bis zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates aufgeschoben werden konnte, wurde der Auftrag im Zuge einer Eilentscheidung gern. § 48 GemO erteilt.
Mit den Beigeordneten wurde diesbezüglich das Benehmen hergestellt und der Vertrag unterschrieben.
b) Dorfgemeinschaftshaus: Auftragsvergabe Bodenbelag
Ortsbürgermeister Werle gab die Eilentscheidung zur „Auftragsvergabe Bodenbelag“ bekannt.
TOP 5. Forstangelegenheiten-Brennholzpreis 2026
Das Forstamt Birkenfeld hat mit Schreiben vom 19.08.2025 folgende Preise für die Saison 2025 / 2026 vorgeschlagen:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.
Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:
| 1.) | Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.) |
| 2.) | Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“ |
| 3.) | Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder |
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Leitzweiler stimmt den vorgeschlagenen Brennholzpreise für das Jahr 2026 zu.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
TOP 6. Neubau Außentreppe Kindergarten Rückweiler
Die Außentreppe am Kindergarten in Rückweiler befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Aus diesem Grund soll die bestehende Treppe abgebrochen und durch eine neue ersetzt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu eine Submission durchgeführt, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Jahn GmbH, Dienstweiler abgegeben. Der entsprechend benötigte Handlauf wurde von der Firma Götten, Rückweiler angeboten. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme i. H. v. 33.856,39 €.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag nach § 54 VwVfG zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und den Ortsgemeinden Berglangenbach, Hahnweiler, Leitzweiler, Rohrbach und Rückweiler regelt, dass für Investitionen über 10.000 € das Einvernehmen der beteiligten Ortsgemeinden herzustellen ist. Dieses Einvernehmen wurde in der Sitzung am 25.09.2025 hergestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung festgelegt, dass die Kosten der Treppe über Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden abzurechnen sind.
Die Investitionskostenzuschüsse werden gemäß § 2 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 08.06.2022 aufgeteilt und im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Für die Ortsgemeinde Leitzweiler ergibt sich hierbei ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.645,90 €.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erneuerung der Außentreppe am Kindergarten Rückweiler wird an die Firma Jahn GmbH, Dienstweiler vergeben. Gleichzeitig wird zur Erneuerung des Handlaufs der Auftrag an die Firma Götten, Rückweiler, vergeben.
Die Finanzierung erfolgt über die Investitionskostenzuschüsse der beteiligten Ortsgemeinden gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag. (Anteil der Ortsgemeinde Leitzweiler 2.645,90 Euro).