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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 51/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung der Ortsgemeinde Rückweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

vom 28. November 2022

Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung der Ortsgemeinde Rückweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 28. November 2022 in der Zeit von 22. Dezember 2022 bis einschließlich 02. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro - Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegt.

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rückweiler, 21. Dezember 2022
gez. Lutz Altekrüger, Ortsbürgermeister