Widmung der Wegeparzelle Flur 8, Flurstück 138/1 zu der das Baugebiet (Bezeichnung gem. Bebauungsplan: „Auf Kiefern III“) andienenden Gemeindestraße nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)
Der Ortsgemeinderat Heimbach hat beschlossen, die Widmung der Gemeindestraße „Auf Kiefern“, Heimbach, die das Baugebiet anliegende Wegeparzelle Flur 8, Flurstück 138/1 als Erschließungsstraße gemäß § 36 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um eine Gemeindestraße, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Heimbach ist. Die Verkehrsanlage ist in dem beigefügten Lageplan gelb gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Der zukünftige Name der Gemeindestraße lautet: „Auf Kiefern“.
Die Widmungsunterlagen nebst Lageplänen liegen zur Einsichtnahme vom 27.11.2024 an in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Bürgerbüro, öffentlich aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, 55774 Baumholder oder beim Kreisrechtsausschuss in 55765 Birkenfeld schriftlich in elektronischer Form nach § 3 a, Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.