Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berschweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Berschweiler für die Jahre 2023 und 2024

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werde ich dem Ortsgemeinderat Berschweiler zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Berschweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Berschweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Rouven Hebel, Berggrube 34, 55777 Berschweiler, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. gemeinde@og-berschweiler.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Berschweiler, den 7. Februar 2023
Rouven Hebel, Ortsbürgermeister