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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Baumholder für das Haushaltsjahr 2023

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2023 und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Stadtrat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr und 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Stadtbürgermeister Günther Jung, Hauptstraße 10, 55774 Baumholder, oder elektronisch an m-bachmann@vgv-baumholder.de bzw. info@baumholder.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadt Baumholder, den 8. Februar 2023
gez. Günther Jung, Stadtbürgermeister