Öffentlicher Teil
| TOP 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat |
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung.
| TOP 2. | Annahme von Spenden |
Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:
Geldzuwendung vom 04.12.2024 in Höhe von 400,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Ortsgemeinde Hahnweiler die vorgenannte Geldzuwendung an.
| TOP 3. | Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 |
Der Ortsbürgermeister erläutert das Prozedere am Wahltag und nimmt in Absprache mit den Ratsmitgliedern erste Planungen für den Ablauf am Wahltag vor. Frau Mohr gibt an, bei der Auszählung der Briefwahlen für die VG Baumholder zu helfen und demnach nicht anwesend sein zu können. Dementsprechend wurde durch den Ortsbürgermeister vertretungsweise bereits ein ehemaliges Ratsmitglied kontaktiert. Die Person hat ihre Hilfe am Wahltag zugesichert.
| TOP 4. | Sachstand Umrüstung auf LED in der Ortsgemeinde |
Der Ortsbürgermeister informiert die anwesenden Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Umrüstung der Straßenleuchten der Ortsgemeinde Hahnweiler auf LED-Technik.
Nach dem bereits vor mehreren Jahren gefassten Beschluss zur Umrüstung habe der Ortsbürgermeister nun die Zusicherung erhalten, dass im ersten Quartal 2025 die Bestellung der erforderlichen Materialien erfolgt.
Mit der Lieferung und einem Umbau der Straßenbeleuchtung kann nach aktueller Information im Spätsommer oder Herbst 2025 gerechnet werden.
| TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es waren keine Einwohner anwesend.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Punkte Windenergie beraten.