Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Berglangenbach
In der Ortsgemeinde Berglangenbach werden die Gemeindestraßen („Am Biehl“, „Bergstraße“, „Fahrweg“, „Flurstraße“, „Hauptstraße“, „Heckweg“, „Höllenberg“, „Holzweg“, „Kirchenweg“, „Langenfeldsheck“, „Lettkaul“, „Schulweg“, „Zickelsberg“, „Zum Stock“) gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Betroffen sind folgende Flurstücke:
Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Berglangenbach ist.
Die Widmungsunterlagen nebst Lageplänen liegen zur jedermanns Einsichtnahme von 09.02.2026 bis 09.03.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Zimmer 007 (Frau Klein), öffentlich aus. Die Widmung wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder zu erheben.
| Der Widerspruch kann | |
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder |
| oder | |
| 2. | in elektronischer Form1 nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an: |
| vgv-baumholder@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder eingeht.
Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Birkenfeld gewahrt.
| Der Widerspruch kann dort | |
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der |
| Kreisverwaltung Birkenfeld, Kreisrechtsausschuss, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
| oder | |
| 2. | in elektronischer Form1 nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an: |
| kv-bir@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.
1 Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter
www.vgv-baumholder.de/de/impressum/zugangseroeffnung
aufgeführt sind.