Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berglangenbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Berglangenbach für die Jahre 2025 und 2026
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werde ich dem Ortsgemeinderat Berglangenbach zuleiten.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Berglangenbach zur Einsichtnahme öffentlich aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Berglangenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Kurt Jenet, Flurstraße 13, 55776 Berglangenbach, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. kurtjenet@t-online.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Berglangenbach, den 11. Februar 2025
Kurt Jenet, Ortsbürgermeister