Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung § 97 Abs 1 GemO Berschweiler - 1. Nachtragshaushaltsplan 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Berschweiler für das Haushaltsjahr 2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Berschweiler für das Jahr 2024

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werde ich dem Ortsgemeinderat Berschweiler zuleiten.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Berschweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Berschweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Rouven Hebel, Berggrube 34, 55777 Berschweiler, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. gemeinde@og-berschweiler.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Berschweiler, den 20. Februar 2024
Rouven Hebel, Ortsbürgermeister