Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
TOP 2. Übertragung der Aufgabe "Clusterbildung im Gigabit-Ausbau im Landkreis Birkenfeld" auf die Verbandsgemeinde
Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird nach Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen. Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (5.411.461,00 Euro = 60%) und Land (2.705.730,60 Euro = 30%) gefördert. Die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10% (901.911,00 Euro).
Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Kommunen in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderprogramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird hier zunächst auf mindestens 100 Mbit/s hochgesetzt. Hier können noch Kupferanschlüsse mit Vectoring-Technologie als versorgt bewertet werden. Seit dem Jahr 2023 wird die Förderschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.
Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungsleistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Diese wird die gleichen Regelungen der aktuell zum Förderprogramm Weiße-Flecken geltenden Übertragung enthalten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der WFG die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich, wie aus dem Beschluss des Kreisausschusses vom 15. November 2021 hervorgeht, ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und zum 13.05.2022 12 Uhr beendet. Durchgeführt wurde es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.
Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum die Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) an den Landkreis Birkenfeld übertragen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.
Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden werden stetig über den Projektstand informiert. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und überträgt gem. § 67, Abs. 5 GemO die hierfür erforderlichen Aufgaben an die Verbandsgemeinde Baumholder. Diese Aufgabenübertragung hat nur Gültigkeit für das vorgenannte Projekt. Da das administrative Gesamtprojekt Clusterbildung Hoch-geschwindigkeits-Breitbandnetz im Landkreis Birkenfeld letztlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld federführend abgewickelt wird, ist die Ortsgemeinde ebenso wie die Verbandsgemeinde bis zur tatsächlichen Durchführung des Projektes von möglichen Kosten freigestellt.
Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes muss auf der Basis der dann ermittelten Projekt-Kosten, in die keinerlei Vorkosten für die vorbereitenden Verwaltungs- oder externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten enthalten sein dürfen, unter Annahme einer Förderquote, sowie den daraus für die Ortsgemeinde Fohren-Linden entstehenden Eigenanteil durch den Ortsgemeinderat erneut beschlossen werden.
TOP 3. Vergabe Konzepterstellung Anbau und Überplanung Toiletten Bürgerhaus Fohren-Linden
Die Ortsgemeinde Fohren-Linden beabsichtigt am Bürgerhaus Lagerräume anzubauen und die Toiletten zu sanieren mit dem Einbau einer barrierefreien Toilette. Hierzu soll ein Konzept erstellt werden und die Toiletten sollen überplant werden. Der Ortsbürgermeister hat hierzu schon einen Ortstermin mit der Architektin Heidi Ritter aus Idar-Oberstein durchgeführt. Frau Ritter reichte ein Angebot für die Konzepterstellung und Überplanung der Toiletten in Höhe von 1.618,40 € Brutto ein. Laut Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 06.09.2023 dürfen Planungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes vergeben werden.
Beschluss:
Der Auftrag zur Konzepterstellung Anbau und Überplanung der Toiletten am Bürgerhaus Fohren-Linden ist dem Architekturbüro Heidi Ritter aus Idar-Oberstein zu erteilen.
TOP 4. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastungsteilung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt der Erste Beigeordnete Helmut Müller.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, das Ratsmitglied Stefan Brunk, berichtete dem Ortsgemeinderat, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2022 geprüft hat. Hierbei wurden keine Beanstandungen festgestellt. Es bleibt festzuhalten, dass der nach dem Gesetz geforderte Haushaltsausgleich erreicht wurde.
In der Ergebnisrechnung wurde ein Jahresgewinn von 96.118,87 € erwirtschaftet.
Um diesen Betrag erhöht sich das Eigenkapital der Ortsgemeinde. Dieser ist zum Bilanzstichtag 31.12.2022 mit einem Betrag von 3.444.282,72 € berechnet.
Bei den Ein- und Auszahlungen wurde im Haushaltsjahr 2022 ein positiver Saldo von 87.466,76 € erreicht. Um diesen Betrag erhöhte sich der Forderungsbestand gegenüber der Verbandsgemeinde in Rahmen der Einheitskasse. Diese Forderung hat sich zum 31.12.2022 auf 500.639,43 € belaufen.
Die im Haushaltsjahr 2022 entstandenen Haushaltsüberschreitungen können genehmigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgende Beschlussfassungen:
| Beschluss: | |
| a) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, genehmigt. |
| b) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Fohren-Linden wird gemäß § 114 Abs. Satz 1 der Gemeindeordnung festgestellt. |
| c) | Dem Ortsbürgermeister sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
Ortsbürgermeister Michael Reis hat gemäß § 110 Abs. 4 GemO / § 22 Abs. 1 Satz 1 GemO der Gemeindeordnung bei den vorgenannten Abstimmungen kein Stimmrecht.
TOP 5. Vergabe Vermessungsleistungen im Bereich der neu zu planenden Bushaltstellen in der OG Fohren-Linden
Die Ortsgemeinde Fohren-Linden hat den Auftrag für die Planung der beiden neuen Bushaltstellen in der Hauptstraße an das Büro Petry aus Idar-Oberstein vergeben. Um die Planungsleistungen ordnungsgemäß durchführen zu können, ist eine Bestandsvermessung der zu überplanenden Flächen durchzuführen.
FB 3 hat ein entsprechendes Angebot beim Vermessungsbüro Linn aus Freisen-Eitzweiler angefordert. Das Angebot beläuft sich auf 1.200.- € (netto) und ist nach den Erfahrungen des FB3 als günstiges Angebot zu bewerten. Es wird daher vorgeschlagen die Vermessungsleistungen an das Büro Linn zu erteilen.
Beschluss:
Der Auftrag zur Bestandsvermessung für die Planung der Bushaltstellen werden an das Vermessungsbüro Linn aus Freisen-Eitzweiler zum Angebotspreis von 1.200.- € (netto) vergeben.
TOP 6. Änderung Bebauungsplan Fohren-Linden
Aufgrund von Unstimmigkeiten mit der Abnahme von Bauprojekten durch die Kreisverwaltung kam der Gemeinderat zu der Entscheidung, den Bebauungsplan für die das Neubaugebiet „In der Dell“ entweder abzuändern oder neu zu erstellen.
Dem Fachbereich 3 – Planung und Bauwesen der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder wird der Auftrag erteilt, ein Planungsbüro mit der Prüfung für eine evtl. Änderung oder Neuerstellung des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „In der Dell“ zu beauftragen.
Herr Stefan Brunk hat wegen Sonderinteresse gem. § 22 GemO an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 7. Anschaffungen für Bürgerhaus
Für das Bürgerhaus sollen verschiedene Anschaffungen gemacht werden. Die Verwaltung wird darum gebeten, 10.000,00 € zusätzlich in den Haushalt einzustellen.
TOP 8. Sachstand Erweiterung Spielplatz
Durch den Fachbereich 3 – Planung und Bauwesen der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder wurde eine grobe Kostenschätzung für die Spielplatzfläche vorgenommen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 19.500,00 €.
Der Fachbereich 3 der Verbandsgemeindeverwaltung wird damit beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die Punkte
- Nutzungsgebühren Bürgerhaus und
- Pachtangelegenheiten
beraten.