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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Rückweiler vom 07.02.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2

Übertragung der Aufgabe "Clusterbildung im Gigabit-Ausbau im Landkreis Birkenfeld" auf die Verbandsgemeinde

Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird nach Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen. Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (5.411.461,00 Euro = 60%) und Land (2.705.730,60 Euro = 30%) gefördert. Die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10% (901.911,00 Euro).

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Kommunen in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderprogramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird hier zunächst auf mindestens 100 Mbit/s hochgesetzt. Hier können noch Kupferanschlüsse mit Vectoring-Technologie als versorgt bewertet werden. Seit dem Jahr 2023 wird die Förderschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.

Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungsleistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Diese wird die gleichen Regelungen der aktuell zum Förderprogramm Weiße-Flecken geltenden Übertragung enthalten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der WFG die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich, wie aus dem Beschluss des Kreisausschusses vom 15. November 2021 hervorgeht, ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und zum 13.05.2022 12 Uhr beendet. Durchgeführt wurde es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.

Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum die Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) an den Landkreis Birkenfeld übertragen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.

Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden werden stetig über den Projektstand informiert. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und überträgt gem. § 67, Abs. 5 GemO die hierfür erforderlichen Aufgaben an die Verbandsgemeinde Baumholder. Diese Aufgabenübertragung hat nur Gültigkeit für das vorgenannte Projekt. Da das administrative Gesamtprojekt Clusterbildung Hoch-geschwindigkeits-Breitbandnetz im Landkreis Birkenfeld letztlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld federführend abgewickelt wird, ist die Ortsgemeinde ebenso wie die Verbandsgemeinde bis zur tatsächlichen Durchführung des Projektes von möglichen Kosten freigestellt.

Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes muss auf der Basis der dann ermittelten Projekt-Kosten, in die keinerlei Vorkosten für die vorbereitenden Verwaltungs- oder externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten enthalten sein dürfen, unter Annahme einer Förderquote, sowie den daraus für die Ortsgemeinde Rückweiler entstehenden Eigenanteil durch den Ortsgemeinderat erneut beschlossen werden.

TOP 3

Wahlen 2024

Ortsbürgermeister informierte über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorbereitung auf die Wahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates. Die anwesenden Mitglieder einigten sich darauf eine Einladung zu einer öffentlichen Versammlung zur Aufstellung einer Wahlvorschlagsliste. Die Einladung zu dieser Versammlung wird öffentlich bekannt gegeben.

TOP 4

Forstangelegenheiten

hier: a.) Kronenholz

b.) Selbstwerber von stehendem und liegendem Holz

zu a.) Kronenholz

Sach- und Rechtslage:

Über diese Thematik wurde bereits in der Sitzung des OG-Rates am 09.11.2023 beraten. Der Gemeinderat hat beschlossen über das Kronenholz in der nächsten Sitzung erneut zu beraten und dann einen Beschluss zu fassen.

In der Saison 2022 / 2023 hat die Ortsgemeinde Berschweiler einen Preis i.H.v. 20,00 (inkl.

5,5 % USt.) je rm (Raummeter) für Kronenholz beschlossen. Die übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Baumholder hatten keinen Preis für Kronenholz beschlossen.

Die Verbandsversammlung des FZV Baumholder hat in diesem Jahr (Saison 2023 / 2024) keine Preisempfehlung für Kronenholz abgegeben.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Rückweiler beschließt einen Preis i.H.v. 20,00 € für Kronenholz.

zu b.) Selbstwerber von stehendem und liegendem Holz

Sach- und Rechtslage:

Über das Aufarbeiten von stehendem und liegendem Brennholz als Selbstwerber wurde ebenfalls in der Sitzung am 09.11.2023 beraten. In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat, unter den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erläuterungen, hinsichtlich der Auflagen zur Vergabe von stehendem und liegendem Brennholze beschlossen, kein stehendes und liegendes Holz an Selbstwerber zu verkaufen.

Nach Absprache zwischen Ortsbürgermeister Altekrüger und dem Forstamtsleiter Herrn Prölß sowie der Försterin for future Frau Eickhoff bei einer Begehung vor Ort, ist der Ortsbürgermeister bereit, unter den im Beschluss aufgeführten Bedingungen, die Aufgaben der verantwortlichen Person zu übernehmen.

Dieses Holz hat einen Durchmesser von mehr als 12 cm. Dünneres Holz muss im Wald liegen bleiben (u.a. wegen dem Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“).

Somit ist der Beschluss vom 09.11.2023 aufzuheben und durch einen neuen Beschluss zu ersetzen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

Die Selbstwerbung von stehendem und liegendem Brennholz für Privatpersonen in der Saison 2023/24 und benennt Herrn Lutz Altekrüger, Ortsbürgermeister), als verantwortliche Person für die Einweisung, Kontrolle und das Aufmaß des aufzuarbeitenden Holzes.

Die verantwortliche Person wird durch das Forstamt vor Beginn der Aufarbeitung des Holzes auf die betreffenden Flächen eingewiesen. Sie erhält vom Forstamt einen Vordruck, welcher gemeinsam mit der aufarbeitenden Person (Brennholzkäufer) auszufüllen ist.

Der Vordruck enthält alle relevanten Informationen wie z.B. Holzart, Menge, Waldabteilung und Preis. Außerdem dient sie dem Nachweis der Kontrolle des Motorsägescheins, sowie der Kenntnisnahme und Anerkennung der Haftungserklärung (unter anderem des Haftungsausschlusses des Waldbesitzers) und der Allgemeinen Bedingungen zum Kauf und zur Aufarbeitung von Holz in Selbstwerbung.

Ein Exemplar ist dem Brennholzkäufer auszuhändigen, ein weiteres behält die verantwortliche Person. Dem Forstamt ist ein Exemplar zuzusenden, welches als Grundlage zur Rechnungsstellung durch das Forstamt dient.

Die Preisfindung für das stehende und liegende Holz erfolgt nach Gemeindeordnung für die gemeindlichen Forstbetriebe, die u.a. die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten und damit die Findung marktgerechter Preise vorgibt.

Flächenlos liegend: 30,00 €/Rm

Flächenlos stehend: 30,00 €/Rm

TOP 5

ADAC Saar Pfalz Rallye am 28. / 29. Juni 2024

Sachstand:

Am 28. - 29. Juni 2024 veranstaltet der ADAC die ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2024. Die Ortsgemeinde Rückweiler wird mit Schreiben vom 04.11.2023 gebeten, die Genehmigung zum Befahren der Wirtschaftswege beidseits der BAB 62, als Strecke für eine Wertungsprüfungen (WP) am Freitag 28. Juni 2024 zwischen ca. 16:00 Uhr und 21:00 Uhr (WP Windpark zwei Durchgänge, beginnend ca. 16:00 und 21:00 Uhr) zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

Dem Antrag des ADAC zur Nutzung der Wirtschaftswege zur Durchführung einer Wertungsprüfung am 28. Juni, unter Einhaltung der u.a. erteilten Auflagen zu zustimmen. Gegen die Aufhebung der Sperrung der Feld- und Wirtschaftswege für die Durchführung der ADAC Rallye bestehen keine Bedenken. Beabsichtigte Sperrungen von Kreisstraßen sind, wie bekannt mit der KV Birkenfeld abzusprechen.

Auflagen der Gemeinde:

  • Frühzeitige Informationen in den regionalen Medien über beabsichtigte Straßensperren (Nahezeitung und Westricher Rundschau)
  • Straßen und Wege vor der Rallye zu prüfen und entstandene Schäden an den Straßenkörpern und den Banketten nach der Rallye zu reparieren
  • Müllentsorgung entlang der Strecke nach Ende der Rallye