1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Mettweiler für das Jahr 2025
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 werde ich dem Ortsgemeinderat Mettweiler zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Mettweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mettweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Jens Kneller, Dennerbach 5, 55774 Baumholder, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. Jens@Kneller.tec einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |