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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 8/2026
Berglangenbach
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Sitzung des Gemeinderates Berglangenbach - 05.02.2026

Öffentlicher Teil

TOP 2. Prüfung der Jahresrechnung 2024 und Entlastungserteilung

Es wurde festgestellt, dass der Gemeinderat für diesen Tagesordnungspunkt nicht beschlussfähig war. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

TOP 3. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2026

Es ist geplant 480 fm einzuschlagen, bei einem Verkauf von 395 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt mit:

Erträgen i.H.v. 52.209 € und

Aufwendungen i.H.v. 31.532 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. 20.677 € gerechnet.

Für den Neu- und Ausbau von Waldwegen sind darüber hinaus Auszahlungen i.H.v. 65.000 € vorgesehen. Hierfür wird eine Zuweisung i.H.v. 45.500 € erwartet.

Die im Jahr 2026 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2026 zu.

TOP 4. Annahme einer Spende

Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:

Zuwendung in Höhe von 500 € vom 17.12.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugendhilfe, hier Sanierung Spielplatz, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Berglangenbach die vorgenannte Geldzuwendung an.

TOP 5. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2026

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 werden die Ansätze im Ergebnishaushalt an die aktuelle Entwicklung angepasst, zumal der Haushaltsplan 2026 in Form eines Doppelhaushaltes 2025/2026 aufgestellt wurde. Das voraussichtliche Ergebnis verschlechtert sich um 2.851 €. Der kalkulierte Jahresüberschuss verringert sich von bisher 20.014 € auf 17.163 €.

Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverschlechterungen bei folgenden Produkten:

Produkt-Nr.

Konto-Nr.

Bezeichnung

Ansatz (alt)

Ansatz (neu)

Begründung

3655 Tageseinrichtungen für Kinder, Förderung anderer Träger

525430

Kostenerstattungen - an den öffentl. Bereich - an Gemeinden und Gemeindeverbände

51.000 €

55.000 €

Gemäß Anordnungen Vorjahr (Kostenanteil Kiga Rückweiler)

5410 Gemeindestraßen

523380

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen

2.500 €

12.500 €

Neue Straßenbeschilderung

Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverbesserungen bei folgenden Produkten:

Produkt-Nr.

Konto-Nr.

Bezeichnung

Ansatz (alt)

Ansatz (neu)

Begründung

6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

401200

Grundsteuer B

41.500 €

42.500 €

Gemäß Anordnungen

6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

401300

Gewerbesteuer

5.000 €

13.600 €

Gemäß Anordnungen

6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

411120

vom Land - Schlüsselzuweisung B

8.500 €

15.000 €

Schlüsselzuweisung 2026

Im Doppelhaushalt wurde von einer Kreditaufnahme abgesehen. Durch den Nachtragshaushalt ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 20.000 €.

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 636.985 €. Hinzu kommen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 22.600 € sowie Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 0 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beträgt somit 659.585 € (ohne ILV).

Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 605.408 €. Darüber hinaus fallen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 42.600 € sowie Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 4.089 € (Tilgungsleistungen) an. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beträgt folglich 652.097 € (ohne ILV).

Aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. 31.577 € sowie dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 20.000 € ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von 11.577 €.

Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus den Investitionskrediten i.H.v. 20.000 € führt der Finanzmittelüberschuss zu einer Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 8.423 €.

Unter Einbeziehung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Berglangenbach im Haushaltsjahr 2026 in der Lage, eine freie Finanzspitze i.H.v. 4.089 € zu erwirtschaften.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan wie von der Verwaltung vorgelegt.

TOP 6. Vergabe Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) Bodenbelagsarbeiten Ortsgemeinde Berglangenbach

Die Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) für Bodenbelagsarbeiten musste neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann nach Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.

Die Submission fand am 17.12.2025 statt. Es wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Fristgerecht wurden 3 Angebote eingereicht. Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

1. Malergeschäft Schüller

Niederbrombach

10,48 % Abgebot

2. Bieter 2

XXX

5,00 % Aufgebot

3. Bieter 3

XXX

20,00 % Aufgebot

Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Ausschreibungsergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag „Rahmenvereinbarung für Bodenbelagsarbeiten“ an das Malergeschäft Schüller aus Niederbrombach erteilen.