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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2026/2027

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen haben wir dem Gemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 205 (Frau Schmitt), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Fohren-Linden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an j-schmitt@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Fohren-Linden, den 11.02.2026
gez. Michael Reis, Ortsbürgermeister