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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlüsse über die Entlastungserteilung gemäß § 114 der Gemeindeordnung und Offenlegung der Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichte der Ortsgemeinde Fohren-Linden

Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden hat die Feststellung der nachfolgend aufgeführten geprüften Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Fohren-Linden beschlossen und dem Ortsbürgermeister und den jeweiligen Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder für das jeweilige Haushaltsjahr die Entlastung erteilt:

Am 12.12.2019 die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister, den im Jahr 2018 amtierenden 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2018.

Am 15.10.2020 die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie die Entlastung für die im Jahr 2019 amtierenden Ortsbürgermeistern und dem im Jahr 2019 amtierenden 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2019.

Am 27.04.2022 die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2020.

Am 18.01.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Entlastung für den Ortsbürgermeister sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2021.

Die vorgenannten Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten liegen in der Zeit vom 2. März 2023 bis einschließlich 10. März 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Baumholder, den 28. Februar 2023

Verbandsgemeindeverwaltung

55774 Baumholder

Gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister