Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 02.02.2024 (Amtsblatt Nr. 7/2024 des Nationalpark-Landkreises Birkenfeld) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekannt gegeben:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verwiesen.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates und den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Ortsgemeinden, sowie der Stadt Baumholder, sind die aus nachstehender Übersicht ersichtliche Zahl von Ratsmitgliedern zu wählen.
Für die Wahl des Verbandsgemeinderates / des Gemeinderates kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens den, aus der nachstehenden Übersicht ersichtlichen Zahl, zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen, unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind.
Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden.
Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates / des Gemeinderates sowie für die Wahlen der Bürgermeister sind beim jeweiligen Gemeindewahlleiter (siehe nachstehende Übersicht) oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Wahlamt,
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder (Zimmer 402), einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18:00 Uhr, ab.
Bewerber, die durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, sind verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheiden oder auf das Mandat verzichten.
Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG).
Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).