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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Leitzweiler für die Haushaltsjahr 2025/2026

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025/2026 und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Gemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Leitzweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Andreas Werle, Hauptstraße 40, 55779 Leitzweiler, oder elektronisch an j-hornberger@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Leitzweiler, den 26.02.2025
gez. Andreas Werle, Ortsbürgermeister