| TOP 1. | Vorstellung Gemeindeschwester Plus |
An der Gemeinderatsitzung am 28.01.2025 war Frau Britta Bidinger, Gemeindeschwester Plus, anwesend um den Gemeinderat über die Arbeit einer Gemeindeschwester Plus zu informieren.
Die Fachkräfte Gemeindeschwester Plus, unterstützen, informieren über Hilfen, die den Alltag erleichtern, kümmern sich um Anliegen der älteren Menschen, dass diese so lange wie möglich in den eigenen 4 Wänden leben können. Dieses Angebot ist gezielt für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber doch hier und da merken, dass sie nicht mehr alles problemlos meistern können.
Eine Gemeindeschwester Plus führt keinerlei pflegerische Tätigkeiten aus. Auf Wunsch kommt Frau Bidinger auch gerne zu Menschen nach Hause, sofern dies gewünscht wird. Dieser Besuch ist kostenfrei.
In diesem Gespräch kamen div. Ideen auf, wie man sich als Gemeinde mit einbinden kann, um ein Angebot auf für die älteren Bewohner der Ortsgemeinde anzubieten.
| TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat |
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
| TOP 3. | Bekanntgabe Eilentscheidung - Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung mit Fa. Statkraft - Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistungen mit Fa. Windpark Saar GmbH & Repower KG - Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistungen mit Fa. Windpark Saar 2016 GmbH & Co.KG |
Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung mit der Firma Statkraft:
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Das Vertragswerk wurde von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keinerlei Nachteile oder Verpflichtungen für die Gemeinde nach sich zieht.
Folgende Entscheidung wurde getroffen:
Auf Grund der Dringlichkeit, bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, bis zu einer Sitzung aufgeschoben werden konnte, wurde die Entscheidung zur Unterzeichnung des Vertrages im Zuge einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO getroffen. Mit den Beigeordneten wurde diesbezüglich das Benehmen hergestellt und der Vertrag unterschrieben.
Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistungen mit der Firma Windpark Saar GmbH & Repower KG:
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Das Vertragswerk wurde von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keinerlei Nachteile oder Verpflichtungen für die Gemeinde nach sich zieht.
Folgende Entscheidung wurde getroffen:
Auf Grund der Dringlichkeit, bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, bis zu einer Sitzung aufgeschoben werden konnte, wurde die Entscheidung zur Unterzeichnung des Vertrages im Zuge einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO getroffen. Mit den Beigeordneten wurde diesbezüglich das Benehmen hergestellt und der Vertrag unterschrieben.
Vertragsabschluss über einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistungen mit der Firma Windpark Saar 2016 GmbH & Co.KG:
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Das Vertragswerk wurde von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keinerlei Nachteile oder Verpflichtungen für die Gemeinde nach sich zieht.
Folgende Entscheidung wurde getroffen:
Auf Grund der Dringlichkeit, bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, bis zu einer Sitzung aufgeschoben werden konnte, wurde die Entscheidung zur Unterzeichnung des Vertrages im Zuge einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO getroffen. Mit den Beigeordneten wurde diesbezüglich das Benehmen hergestellt und der Vertrag unterschrieben.
| TOP 4. | Auflösung FV Eckersweiler |
Der Verein (FV Eckersweiler) hat sich gemäß Mitgliederbeschluss aufgelöst.
Das verbleibende Guthaben i.H.v. 3.977,50 € ist bei der Verbandsgemeinde Baumholder eingegangen und wurde der Ortsgemeinde Eckersweiler auf der Buchungsstelle 2810-462900 gutgeschrieben.
Weiterhin soll das Guthaben zu gleichen Teilen an die folgenden Vereine verteilt werden:
| • | Förderverein FFW Eckersweiler e.V. |
| • | OGV Eckersweiler e.V. |
| • | KC Eckersweiler e.V. |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Entscheidung zu verschieben.
| TOP 5. | Vorstellung Ergebnisse der Erstellung eines Baumkatasters |
Die Firma Baum & Garten Scherer hat das Baumkataster fertiggestellt. Für jeden erfassten Baum wurde ein entsprechendes Baumdatenblatt angelegt.
Dieses beinhaltet
| • | die vergebene Baumnummer |
| • | Grunddaten des Baums, Entwicklungsphase, Verkehrssicherheit, festgelegtes Kontrollintervall, Name des Erfassers und Zeit und Datum |
| • | Merkmale der Krone, Stamm, Stammfuß/Wurzel sowie Veränderungen im Bereich der Wurzel und Baumumfeld |
| • | Maßnahmen |
| • | Standorten mit den entsprechenden Koordinaten |
Es wurden 2 Bäume beanstandet und ein weiterer Baum muss einer Begutachtung unterzogen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Fällung der 2 beanstandeten Bäumen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt das der Baum einer Begutachtung unterzogen werden soll.
| TOP 6. | Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. STVO zur Durchführung von Probefahrten und Bremsproben |
Die KNDS Deutschland Maintenance GmbH hat einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Bremsproben auf der Infrastrukturstraße bei der Verbandsgemeindeverwaltung an die Ortsgemeinde Eckersweiler gestellt.
Die bisherige Genehmigung bestand aus dem Jahr 2023 und war bis 31.12.2024 befristet. Ferner hat sich die DSL im April 2024 in KNDS umfirmiert.
Nach einer ausgiebigen Diskussion der Sachlage wird der Tagesordnungspunkt 6 in die nächste Sitzung vertagt. Es wird beschlossen Vertreter der Firma KNDS einzuladen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Punkte
| - | Zusatzvereinbarung zum Licht und Servicevertrag und |
| - | Anschaffung eines neuen Gasherdes für die Gaststätte des DGH |
beraten und beschlossen.