Öffentlicher Teil
TOP 2. Zustimmung zur neuen Verbandsordnung des Zweckverbandes "Ökompark Heide-Westrich"
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Ökompark Heide-Westrich“ hat in der Sitzung vom 15. Januar 2025 die Neufassung seiner Verbandsordnung beschlossen.
Die zahlreichen Änderungen waren erforderlich, da in den vergangenen Jahren mehrere Mitglieder den Zweckverband verlassen haben und gleichzeitig andere diesem beigetreten sind. Gleichzeitig wurden einige Regelungen an die aktuellen positiven Entwicklungen des Zweckverbandes angepasst.
Da die Änderung der Verbandsordnung der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsmitglieder bedarf, ist den jeweiligen Gremien eine Entscheidung über die Zustimmung zu der Verbandsordnung herbei zu führen.
Beschluss:
Der am 15.01.2025 beschlossenen Verbandsordnung des Zweckverbandes Ökompark „Heide-Westrich“ wird zugestimmt.
TOP 3.a. Neubau Dorfgemeinschaftshaushier: Aktueller Sachstand
Der Vorsitzende berichtet über die Submissionsergebnisse der Ausschreibungen für die technische Gebäudeausstattung. Hier musste die Ausschreibung für die Elektroinstallation aufgehoben werden (das wirtschaftlichste Gebot lag mehr als 20% über den geplanten Kosten). Die Ausschreibung wurde überarbeitet und alle nicht unbedingt notwendigen Bestandteile gestrichen (Blitzschutzanlage, Datennetz, Wandlermessung, …).
TOP 3.b. Aktualisierung / Neueinreichung DE-Antrag zur Umfeldgestaltung DGH
Zur Beantragung einer Zuwendung als Schwerpunktgemeinde bis 2025 aus dem Dorferneuerungsprogramm zur Maßnahme „Umfeldgestaltung DGH Leitzweiler“ (2. Bauabschnitt nach Neubau DGH), wurde am 30.09.24 beschlossen, diesen mit pauschalen Mehrkosten in Höhe von 15 % an die übergeordneten DE-Behörden einzureichen.
Von der ADD Trier kam daraufhin der Hinweis, dass eine pauschale Kostenanpassung nicht möglich sei. Stattdessen ist von dem mit der bisherigen Planung beauftragten Büro stadtgespräch/ Kaiserslautern, eine überarbeitete Kostenberechnung vorzulegen. Die daraufhin vom Büro stadtgespräch / KL am 06.12.24 übersandte Kostenberechnung beläuft sich auf 344.462,- €. Die Eigenleistung wurde (wie bereits am 30.09.24 beschlossen) auf den fachgerechten Aufbau der Kletterkombination reduziert.
Beschluss 1:
Der o. g. Beschluss vom 30.09.24 zur DE-Antragsstellung mit pauschalisiert 15 % höheren Kosten wird aufgehoben.
Beschluss 2:
Der Einreichung des DE-Antrages auf Grundlage der oben genannten überarbeiteten Kostenberechnung vom Büro Stadtgespräch/ KL - inkl. der überarbeiteten Eigenleistungen wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird um entsprechende Veranlassung gebeten.
TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung.
TOP 5. Spendenanfrage der Ev. Kirchengemeinde Westrich-Nahe wegen Beschaffung eines Fahrzeuges für die Tafel Baumholder
Schriftliche Spendenanfrage der EV. Kirchengemeinde Westrich-Nahe. In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Heide, soll hier eine gemeinsame Spende erfolgen.
TOP 6. Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) Gemeindewald: Beschlussfassung über die Beauftragung
Die Revierförsterin, Frau Marleen Eickhoff, und der Leiter des Forstamtes Birkenfeld, Herr Peter Prölß, erläutern dem Rat anhand einer Präsentation die Hintergründe und den Nutzen eines Forsteinrichtungswerkes für die OG. Fragen des Rates werden beantwortet.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.000 Euro werden durch das Land mit einem Betrag von ca. 2.500 Euro gefördert.
Beschluss:
Unter der Voraussetzung, dass das Land die Maßnahme fördert, stimmt der Gemeinderat der Erstellung eines Betriebsplans (Forsteinrichtungswerkes) zu. Die Kosten hierfür sind in den Forsthaushaltsplan 2025 mitaufzunehmen.
Ergänzend stellen Frau Eickhoff und Herr Prölß den Entwurf für den Forsthaushalt 2025 vor und erläutern die geplanten Maßnahmen.