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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

„Sondergebiet Sport und Freizeitanlagen Aufm Gehrech“

(Ersetzung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Tenniszentrum)

Gemeinde Oberhambach

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Die Ortsgemeinde Oberhambach stellt den Bebauungsplan „Sondergebiet Sport und Freizeitanlagen Aufm Gehrech“ auf um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.07.2022 vom Gemeinderat gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Oberhambach beabsichtigt die Ersetzung des Bebauungsplanes „Tenniszentrum“ durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Sport und Freizeitanlagen Aufm Gehrech“. Der 1992 genehmigte Bebauungsplan „Tenniszentrum“ verfolgte das städtebauliche Ziel Baurecht für Sport- und Freizeitanlagen i.S.v. Tennisanlagen zum Feriendorf Oberhambach zu schaffen. Diese Sport- und Freizeitanlagen wurden mit der Zweckbestimmung „Tenniszentrum“ festgesetzt und entsprechend dem Planungswillen der Gemeinde i.V.m. den Entwicklungswünschen des Vorhabenträgers gebaut und genutzt. Durch geänderte Sport- und Freizeitanforderungen wird eine Nutzungsänderung der bestehenden Halle erforderlich, die auch eine Nutzungsänderung des Bebauungsplanes verursacht. Die Nutzungsänderung soll im Rahmen des bestehenden Baukörpers erfolgen und einen weiteren Baustein zur Infrastruktur des Feriendorfes Oberhambach bilden. Angedacht ist eine „Indoorhalle“ für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die „offenen“ Tennisplätze bleiben überwiegend bestehen und werden in den neuen Bebauungsplan übernommen. Der ehemalige Bebauungsplan wird demnach in seinen planerischen und textlichen Festsetzungen teilweise übernommen und auf der Grundlage aktueller und zukünftiger Planungs- und Erweiterungswünsche neu aufgestellt.

Als Art der baulichen Nutzung soll in dem Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sport und Freizeitanlagen“ (Tennisanlagen und Indoorfreizeithalle) festgesetzt werden.

Die Erschließung soll über die Gemeindestraße „Eichenweg“ erfolgen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung und Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzfachbeitrag) sowie alle umweltrelevanten Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Montag, 16.01.2023 bis Freitag, 17.02.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Bauverwaltung, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen sowie alle umweltrelevanten Informationen im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/231.html zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

1.

Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

a. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b. Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c. Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d. Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten

e. Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge

f. Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g. Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung

h. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur

i. Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

k. Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen

l. Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen

2.

Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts

3.

Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Oberhambach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

55765 Oberhambach, 16.12.2022
Günter Stolz, Ortsbürgermeister