Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhambach hat am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) beschlossen, den textlichen Teil des Flurbereinigungsplans O.1107 aus den Jahren 1961 und 1962 durch Gemeindesatzung zu ändern.
Ziel des Verfahrens ist es, die im Flurbereinigungsplan O.1107 erfolgte wegerechtliche Festsetzung zur Parzelle Gemarkung Oberhambach, Flur 5, Flurstücks-Nr. 63 (teilweise) zu beenden und aus dem Flurbereinigungsplan herauszunehmen.
Damit soll die genannte Wegeparzelle dem sog. „Sonderregime“, begründet aus dem Flurbereinigungsplan, entzogen werden. Die genannte Wegeparzelle soll dann teilweise dem öffentlichen Straßenverkehr zur Verfügung stehen. Der Rest der Wegeparzelle bleibt, wie auch im Übrigen der Flurbereinigungsplan, unberührt. Insoweit behält der Weg seine Funktion als landwirtschaftlich nutzbarer „Ortsverbindungsweg“.
Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst die im folgenden Lageplan schraffiert hervorgehoben dargestellte Wegeparzelle (Gemarkung Oberhambach, Flur 5, Flurstück Nr. 63 (teilweise).
Lageplan :
Gemäß des Beschlusses der Ortsgemeinde vom 15.12.2022 wird der Entwurf der Änderungssatzung einem Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zugeführt. Es wird daher öffentlich bekannt gemacht, dass die vorhandenen Unterlagen zum Flurbereinigungsplan Oberhambach (O.1107), der Entwurf der Änderungssatzung nebst Begründung und der dazugehörige Lageplan zur allgemeinen Einsicht und Stellungnahme in der Zeit vom
09.01.2023 bis 09.02.2023
während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Bauverwaltung, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06782/990-197/206).
Weiterhin steht der Entwurf der Änderungssatzung samt Begründung und Lageplan in diesem Zeitraum unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/232.html zum Abruf und zum Download bereit.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen schriftlich abgefasst werden oder können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung aufgenommen werden.
Parallel zur Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet, beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die Ortsgemeinde wird sich mit allen im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen abwägend befassen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird mitgeteilt.