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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

55469 Simmern, 20.12.2022

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06761-9402-35

Geplantes Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Rimsberg

Telefax: 0671-92896549 E-Mail: Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de

Aktenzeichen:

61192-HA2.2.

Internet:

www.dlr.rlp.de

Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde Rimsberg, Landkreis Birkenfeld

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Rimsberg sowie kleinen Teilen der Gemarkungen Dienstweiler, Birkenfeld, Burbach, Niederbrombach und Schmißberg ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) anzuordnen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst die Gemarkung Rimsberg einschließlich der Ortslage, mit Ausnahme der bereits dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Nohen unterliegenden Gemarkungsteile.

Nach Westen sollten kleine Teile des Privatwaldes der Gemarkung Dienstweiler dem Verfahrensgebiet zugeschlagen werden. Zur Minimierung des Vermessungsaufwandes für die Herstellung der Verfahrensgrenze, sowie um ggfs. Regulierungen der Gemeindegrenzen zu ermöglichen, sollen kleinere Flächen der Gemarkungen Birkenfeld, Schmißberg, Burbach und Niederbrombach dem geplanten Flurbereinigungsverfahren zugezogen werden.

Die Abgrenzung des voraussichtlichen Flurbereinigungsgebietes ist auf einer Übersichtskarte zu ersehen, die unter https://www.landentwicklung.rlp.de/ Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61192 eingesehen werden kann.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen, die am Donnerstag, 26.01.2023 um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Rimsberg, Hauptstraße 4, 55765 Rimsberg stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Das Ergebnis der Versammlung dient auch als Grundlage für die Entscheidung über die Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens.

Im Auftrag

gez. Werner Nick
Abteilungsleiter