Gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Stadt Birkenfeld für das Jahre 2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands-gemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 308, öffentlich zur Einsicht ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt haben die Möglichkeit, Vorschläge zu den genannten Entwürfen ab dieser Bekanntmachung innerhalb von 2 Wochen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. an die Stadt per E-Mail (info@vgv-birkenfeld.de / info@stadt-birkenfeld.de) einzureichen.
Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.