Der Gemeinderat der Stadt Birkenfeld hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung am 10.12.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel 1 Änderung der Friedhofssatzung vom 04.10.2016, geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 29.01.2019 und die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 30.03.2021
Die Satzung vom 04.10.2016 wird wie folgt geändert:
In § 14 Absatz 1 wird die Nutzungszeit von 30 Jahren auf 35 Jahre geändert.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“