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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach 2024

Gemäß § 97 der Gemeindeordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach in der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 309, 55765 Birkenfeld, während den Öffnungszeiten 14 Tage ab dieser Bekanntmachung öffentlich ausliegt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, in der genannten Frist Vorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zu machen. Die Vorschläge sind entweder schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld (E-Mail an j.kraus@vgv-birkenfeld.de) oder an die Gemeindeverwaltung Hoppstädten-Weiersbach, Schulstraße 11, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (E-Mail an: verwaltung@hoppstaedten-weiersbach.de) einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach, 28.02.2024
Peter Heyda, Ortsbürgermeister