Ortsgemeinde Gimbweiler
Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gimbweiler hat am 23.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf Jäckelsrech, Auf Metzentälchensroth, Im Ahlgrübchen, Im Schoß, In der Langfurch, Auf Kirschborn & Vor der Platt“ sowie die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Auf Grundlage der zwischenzeitlich durchgeführten Biotoptypenkartierung musste der Geltungsbereich für den Bebauungsplan reduziert werden.
Aus diesem Grund erfolgte am 11.02.2026 durch den Gemeinderat die Beschlussfassung über die Änderung des Geltungsbereiches sowie die entsprechende Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes in „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf Jäckelsrech, Auf Metzentälchensroth, Im Ahlgrübchen, Im Schoß, In der Langfurch, Vor der Platt“. Des Weiteren erfolgte in gleicher Sitzung die Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden.
Planungsinhalt:
Nordöstlich der Ortslage Gimbweiler ist die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik -Freiflächenanlage (Solarpark) durch einen Investor geplant. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenergie im Plangebiet geschaffen werden. Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachfolgende Grundstücke:
| Gemeinde | Flur | Flurstück | Gewann |
| Gimbweiler | 20 | 6/3 teilweise | Auf Jäckelsrech |
| Gimbweiler | 20 | 37 teilweise | Auf Metzentälchensroh |
| Gimbweiler | 20 | 36 teilweise | Auf Metzentälchensroh |
| Gimbweiler | 20 | 33 teilweise | Auf Jäckelsrech |
| Gimbweiler | 20 | 28 teilweise | Im Ahlgrübchen |
| Gimbweiler | 20 | 27 teilweise | In der Langfurch |
| Gimbweiler | 20 | 26 teilweise | Im Schoß |
| Gimbweiler | 20 | 21 teilweise | Vor der Platt |
| Gimbweiler | 20 | 20 teilweise | Vor der Platt |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 16,5 ha und ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld die Planungsfläche als „Fläche für Landwirtschaft“ und „Grünland“ ausweist, wird dieser im Parallelverfahren entsprechend geändert.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung) wird im Zeitraum von
Montag, 09.03.2026 bis Freitag, 10.04.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 4 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.