Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekanntgemacht, dass der
Entwurf der Haushaltssatzung
mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
der Ortsgemeinde Sonnenberg-Winnenberg
für die Jahre 2024 und 2025
dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Sonnenberg-Winnenberg haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) oder per E-Mail an info@vgv-birkenfeld.de oder direkt bei der Ortsgemeinde (robbert@sonnenberg-winnenberg.de) innerhalb der o. g. Frist einzureichen.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.