Bebauungsplan und Beschluss über die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes und örtliche Bauvorschriften
„An der Jägerswies“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„An der Jägerswies“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Gimbweiler hat am 11.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „An der Jägerswies“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 11.09.2023 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplans.
In der Sitzung am 05.03.2024 hat der Ortsgemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „An der Jägerswies“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Gimbweiler beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Jägerswies“, um die Entwicklung von Wohnbauflächen zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Gimbweiler: Flur 19, Flurstücke 76/2, 78, 79/2, 80/1, 81 sowie Flur 14 Flurstücke 143 und 148.
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Gimbweiler und ist über die Straße „Auf dem Kreuzgarten“ erschlossen.
Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 BauNVO festgesetzt.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine Flächenarrondierung am Ortsrand Gimbweiler ermöglicht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Begründung, textliche Festsetzungen, Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von
Montag, 18.03.2024 bis Freitag, 19.04.2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/121.html
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld zur Ansicht bereit.
Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.