Die durch den Stadtrat der Stadt Birkenfeld am 06.02.2024 beschlossene und von der
Kreisverwaltung Birkenfeld am 05.03.2024 genehmigte
für das Jahr 2024
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Dienstgebäude I, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 308, an sieben Werktagen, und zwar vom 25.03.2024 bis zum 05.04.2024 während der Dienstzeit (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr) nach Terminvereinbarung öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“