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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Birkenfeld für das Jahr 2023

Der Verbandsgemeinderat hat am 01.02.2021 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153, 2020-1) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem sie die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde am 13.03.2023 genehmigt bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegeben hat, hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresüberschuss

2. Finanzhaushalt

Ordentliche Einzahlungen

Ordentliche Auszahlungen

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

Außerordentliche Einzahlungen

Außerordentliche Auszahlungen

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

Saldo der außerordentlichen und ordentlichen Ein- / Auszahlungen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit

Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit

davon:

Investitionskredit

977.235 €

Liquiditätskredit

0 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungsbeitrag)

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen

Gesamtbetrag der Auszahlungen

Finanzmittelüberschuss

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

1.

zinslose Kredite auf

2.

verzinste Kredite auf

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 190.000,00 € für die Anschaffung eines TSF-W Allrad 8 mit Teilbeladung. (Beschluss VG-Rat, Ausschreibung, Vergabe in 2023, Lieferung und Fälligkeit des Kaufpreises 2024).

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

27.500.000 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

1.1

Betriebszweig Wasserversorgung

3.000.000 €

1.2

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

3.000.000 €

1.3

Betriebszweig Schwimmbad

67.300 €

zusammen auf:

6.067.300 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

2.1

Betriebszweig Wasserversorgung

2.2

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

zusammen auf:

3. Verpflichtungsermächtigungen

3.1

Betriebszweig Wasserversorgung

3.2

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

zusammen auf:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

Voraussichtlich Investitionskredite aufzunehmen sind

zusammen auf:

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze der Vergnügungssteuer werden in der Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde festgesetzt.

§ 7

Gebühren und Beträge

1.

Die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG vom 20. Juni 1995, GVBl S. 175), zuletzt geändert das Gesetz vom 20. Dezember 2006 (GVBl, Seite 401) und den Entgeltsatzungen der Verbandsgemeinde Birkenfeld erhoben.

Die Abgabensätze der laufenden Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden gemäß § 1 der jeweiligen Entgeltsatzung entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Gebührensätze für die Benutzung des Freibades Birkenfeld sind in einer besonderen Gebührensatzung festgelegt.

§ 8

Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz (FFAG) vom 30. November 1999 (GVBl S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 47 v.H. festgesetzt.

§ 9

Eigenkapital

Das Eigenkapital betrug am 31.12.2019 = 29.807.978,70 €. Gemäß den Festsetzungen in den Haushaltsplänen wird sich das Eigenkapital voraussichtlich am 31.12.2020 auf 29.439.233 € reduzieren und in 2021 wieder auf 29.671.784 € und in 2022 auf 30.135.449 € erhöhen.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Haushaltsvermerke gemäß §§ 15 -17 GemHVO

1.

Deckungsfähigkeit

1.1

Ergebnishaushalt

1.

Gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen teilhaushaltübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO werden die Aufwendungen für die Unterhaltung des Vermögens im Hochbaubereich (Hochbaubudget) teilhaushaltübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt, und zwar:

11401

Zentrale Dienste

523130

=

110.000 €

12600

Brandschutz

523130

=

24.000 €

21101 -23112

Schulen

523130

=

294.000 €

36510 -36115

Kindergärten

523130

=

261.000 €

42401

Stadion am Berg

523130

=

10.000 €

57303

BebauteGrundstücke

523130

=

1.000 €

57304

UnbebauteGrundstücke

523130

=

0 €

Gesamt:

700.000 €

(Vorjahr:)

600.000 €

3.

Gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO werden die Aufwendungen für die Unterhaltung des Vermögens im Tiefbaubereich (Tiefbaubudget) teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt, und zwar

11401

Zentrale Dienste

523120

=

0 €

21101 -23112

Schulen

523120

=

20.000 €

42401

Stadion

563120

=

120.000 €

36510 -36516

Kindergärten

523120

=

0 €

55201

Gewässer-unterhaltung

523150

=

15.000 €

57101

Wirtschaftsförderung

523110

=

58.000 €

Gesamt:

213.000 €

(Vorjahr:)

140.000 €

4. Die Ansätze im Bereich Tourismusförderung / Wirtschaftsförderung werden ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt, und zwar:

11301

Öffentlichkeitsarbeit

563600

=

10.000 €

57101

Wirtschaftsförderung

529000

=

20.000 €

57501

Tourismusförderung

529000

=

42.000 €

57502

Touristische Infrastruktur

523150

=

60.000 €

Gesamt:

132.000 €

(Vorjahr:)

132.000 €

5. Die Anschaffungen von beweglichen Geräten / Sachen werden im Bereich Brandschutz für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

12600

Anschaffungenunter 1.000 €

523800

=

70.000 €

Atemschutz

523801

=

65.800 €

Funk

523802

=

15.000 €

Anschaffungenüber 1.000 €

12600-05

=

110.500 €

Gesamt:

261.300 €

(Vorjahr:)

189.000 €

6. Der Erwerb von beweglichen Sachen für die Schulen wird für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Schulen allgemein

20101-01

=

7.000 €

Grundschule Birkenfeld

21101-03

=

32.000 €

Grundschule Brücken

21102-01

=

4.000 €

GrundschuleHoppstädten-Weiersbach

21103-01

=

16.000 €

Grundschule Niederbrombach

21104-01

=

0 €

Gesamt:

59.000 €

(Vorjahr:)

32.800 €

7

.

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Aufstellung auf Seite 9 wird für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

8.

In den Schulen wird ab dem Haushaltsjahr 2015 die Budgetierung eingeführt. Die Budgetierung umfasst folgende Konten: 523800, 524500. 524900, 563100, 563290, 563390, 563600. Die im Budget eingestellten Aufwendungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Zweckgebundene Einnahmen für Ausgaben des Budgets sind ebenfalls Bestandteil des Gesamtbudgets der jeweiligen Schule.

1.2 Finanzhaushalt (Investitionshaushalt)

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushalts werden gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Übertragbarkeit

2.1.

Ergebnishaushalt

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 können auch bei unausgeglichenem Haushalt angemessene Teilbeträge der Ansätze für ordentliche Aufwendungen für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Folgende Ansätze werden demnach für übertragbar erklärt:

Produkt

Beschreibung

Konto

Beschreibung

1.

12600

Brandschutz

523800

Aufwendungen für Unterhaltung der Gerätschaften

523801

Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände incl. Atemschutz

52380

2 dto. Funk

2.

51101

Orts-/Regionalplanung

529000

Erstellung von Starkregenkonzepten (Übertragung gilt auch für 2020)

529200

Aufwendungen für Flächennutzungsplan

3.

57101

Wirtschaftsförderung

529210

KfW - Quartierkonzept Hujetsmühle (Übertragung gilt auch für 2020)

529220

Biodiversitätsstrategie VG Birkenfeld

529230

Modellvorhaben LandVersorgt

529240

Konzepterstellung E-Ladesäulen

529250

Machbarkeitsstudie Tierpark

4.

Die Aufwendungen im Budget für die Unterhaltung des Vermögens im Hochbau und Tiefbaubereich (s. Seite 5, Pos. 1.1 Nr. 2 und 3) werden zur besseren, effektiveren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, für übertragbar erklärt.

5.

Die Aufwendungen im Bereich Tourismus/Wirtschaftsförderung (s. Seite 5 Pos. 1.1 Nr. 4) werden ebenfalls für übertragbar erklärt.

6.

Ebenso die Anschaffung für Beschaffungen im Brandschutz (siehe S.5 Pos. 1.1 Nr. 5)

Das Gleiche gilt gemäß § 17 Abs.1 Satz 4 GemHVO für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen im Finanzhaushalt.

2.2 Finanzhaushalt

Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben kraft Gesetzes (§ 17 Abs. 2 GemHVO) bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

3. Zweckbindungsvermerk

Zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen dürfen für entsprechende Mehraufwendungen und -auszahlungen gemäß § 15 Abs. 1, Satz 3 GemHVO verwendet werden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft.

55765 Birkenfeld, den 21.03.2023
Dr. Bernhard Alscher
Verbandsbürgermeister

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung und die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeinde Werke bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, Zimmer 309, an sieben Werktagen - und zwar vom 29.03.2023 bis 06.04.2023 während der Dienstzeit öffentlich aus.